Öffentliche Flächen

Der Bereich öffentliche Flächen ist für Straßenbaumaßnahmen (Ausbau, Neubau, Instandsetzung), Parkplätze, Hochwasserschutz, Brücken, Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtung und Gräben im Stadtgebiet verantwortlich.

Des weiteren werden Anträge auf Gehwegüberfahrten und Aufgrabungen  (Aufgrabescheine) sowie Trassen bearbeitet und genehmigt.

Ihre Ansprechpartner/-in:
Annette Boettcher
Peter Krause
M. Schiemenz

Zu dem Bereich Öffentliche Flächen gehören auch die städtischen Grünflächen, Wälder, Spielplätze sowie Wanderwege und Biotope. Neue Flächen werden hier geplant, die Ausführung abgewickelt und die notwendigen Pflege- und Instandhaltungsarbeiten beauftragt. Außerdem ist hier die Kontrolle des öffentlichen Baumbestandes angesiedelt. Ein weiterer Bereich sind die privaten Baumschutzangelegenheiten im Rahmen der Wedeler Baumschutzsatzung.

 

Öffentliche Grünflächen und Ausgleichsflächen
Straßengrün wird überwiegend im Rahmen von Straßenneubauten oder -sanierungen erstellt. Ausgleichsbiotope entstehen als Folge von Bebauungsplänen, die umgesetzt werden. Auch neue Projekte im Gebiet des Regionalparks Wedeler Au werden von hier umgesetzt. Die Planung erfolgt zum Teil gemeinsam mit Fachingenieuren. Aufgabe des städtischen Mitarbeiters ist die Planung, Vergabe und Umsetzung der Maßnahmen. Die Ausführung geschieht ausschließlich durch Fachfirmen.

Die Bewirtschaftung der Ausgleichsbiotope geschieht anhand Pflegekonzepten, die in biologischen Gutachten entwickelt werden.

 

Städtische Spielplätze
Die Planung und Neuanlage oder Sanierung von öffentlichen Spielplätzen für Kinder ab 6 Jahre erfolgt durch einen Mitarbeiter des Fachdienstes. Kinder und Jugendliche werden bei der Planung beteiligt. Fachfirmen führen die Arbeiten aus.

 

Städtische Bäume auf öffentlichen Flächen und Straßenbäume
Im Stadtgebiet gibt es ca. 4900 einzeln erfasste Bäume in Parks, an Straßen und auf anderen öffentlichen Flächen.

Die Bäume werden im digitalen Baumkataster erfasst und werden dort verwaltet. Regelmäßig erfolgen an allen Bäumen Baumkontrollen nach dem Standard der FLL-Baumkontrolrichtlinie. Dabei wird die Verkehrssicherheit und die Pflegebedürftigkeit der Bäume überprüft und notwendige Sicherungs- oder Pflegemaßnahmen werden festgelegt und beauftragt. Die Bearbeitung der Maßnahmen erfolgt durch den Bauhof oder geeignete Fachfirmen.

Zu den erfassten Bäumen zählen auch 96 als Naturdenkmal geschützte Bäume, welche als besonders zu schützend und zu erhaltend betrachtet werden.

 

Baumschutzangelegenheiten
Der Baumschutz privater Bäume ist in der Satzung der Stadt Wedel zum Schutz des Baumbestandes geregelt. Informationen zur Baumschutzsatzung, zum Artenschutz und ein Antragsformular erhalten Sie online oder über die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Städtische Forstflächen
Die städtische Waldfläche beträgt ca. 73 Hektar. Innerhalb der Waldflächen gibt es naturbelassene Sukzessionsflächen, Waldwiesen und Feuchtbiotope welche nicht forstlich bewirtschaftet werden. Das Ziel der Bewirtschaftung ist hauptsächlich die Erhaltung der Schutz- und Erholungsfunktion der Forstflächen.

Bewirtschaftungs- Unterhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen werden fachlich und organisatorisch durch den Bezirksförster der Landwirtschaftskammer abgestimmt und unterstützt. Fachlich werden die Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Bezirksförster abgestimmt.

 

Wanderwege
Die Stadt Wedel ist Eigentümerin eines umfangreichen Rad- und Wanderwegesystems von über 20 km Länge. Der Fachdienst unterstützt die Neuanlage und koordiniert die Unterhaltung. Die Umsetzung erfolgt überwiegend durch Mitarbeiter des städtischen Bauhofes.

 

Kleingärten
Die Neuanlage von Kleingartenflächen wird bei Bedarf durchgeführt. Träger der Flächen ist der Schrebergartenverein. Ansprechpartner und Vorsitzender ist Herr Andreas Neumerkel, Telefon: 13965, Telefax: 8088796. Weitere Informationen zum Scherbergartenverein finden Sie unter www.schrebergarten.com .

 

Friedhöfe
Die Stadt Wedel ist verpflichtet ausreichend Bestattungsflächen auszuweisen. Die Unterhaltung der Friedhofsflächen geschieht über das Friedhofsbüro der Evangelischen Kirche, Egenbüttelweg 2, 22880 Wedel, Telefon: 83121.

 

Gewässerunterhaltung
Zur Sicherung der Wasserableitung unter Beachtung naturschutzrechtlicher Vorgaben sind die Gewässer 2. Ordnung, die Wedeler Au und Gräben zu unterhalten. Dies gilt auch für den Mühlenteich, den Parnaßteich, den U-Boots-Teich und die Kleine Kleientnahmestelle.

 


Ihre Ansprechpartner/-in:

Dominik Klaus

Uwe Kaven

 

 

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