Haftpflicht

Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen gegen die Stadt Wedel.

Haftpflichtansprüche Dritter gegen die Stadt Wedel werden über den Schadenumlageverband der Stadt - dem Kommunalen Schadenausgleich in Kiel - abgewickelt. Geschädigte können sich bei der Stadt Wedel melden und ihre Ansprüche geltend machen.

Notwendige Unterlagen

  • Bei Beschädigungen von Gegenständen oder Bekleidungsstücken: Kaufbelege der beschädigten Sache.
  • Bei KFZ-Schäden: Nachweise über Alter, Typ und Eigentümer des Fahrzeugs, ggf. Schadengutachten.
  • Bei Schäden an Haus- und Grundeigentum: Beschreibung des Schadens, ggf. Gutachten (abhängig von der Schadenhöhe).
  • In allen Fällen: Fotos

Ihre Ansprechpartnerin: 
Kathrin Elsner 

Datenschutz

Im Rahmen der Schadenbearbeitung ist es erforderlich, personenbezogenen Daten zu speichern und gegebenenfalls an unseren Schadenumlageverband, den Kommunalen Schadenausgleich Schleswig-Holstein (KSA Schleswig-Holstein) weiterzugeben. Alle Daten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzregelungen verarbeitet.

Bitte beachten Sie hierzu das "Datenschutzmerkblatt Schadenfälle" der Stadt Wedel für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Schadenfällen sowie das Informationsschreiben des KSA Schleswig-Holstein zu Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu finden unter www.ksa-kiel.de unter der Rubrik „Datenschutz“.

Mit freundlicher Unterstützung von...