Geschäftsbuchhaltung

Die zentrale Geschäftsbuchhaltung bucht alle bei der Stadt Wedel eingehenden Rechnungen in die Finanzbuchhaltungssoftware ein. Die gebuchte Rechnung wird an den fachlich zuständigen Fachdienst im Haus zur Freigabeerteilung gegeben. Ist dieses erfolgt, kann die Zahlung durch die Kasse erfolgen.

Neben den von der Stadt Wedel zu zahlenden Rechnungen werden durch die Geschäftsbuchhaltung die öffentlich-rechtlichen (z.B. Ausbaubeiträge, Bußgelder, Verwaltungsgebühren, Volkshochschulgebühren etc.) und privatrechtlichen (z.B. Mieten, Pachten, Schadenersatz etc.) Forderungen gebucht.

Die Geschäftsbuchhaltung arbeitet mit den anderen Bereichen der Finanzbuchhaltung eng zusammen.

 

Anlagenbuchhaltung

In der Anlagenbuchhaltung werden alle Vermögensgegenstände der Stadt Wedel erfasst und verwaltet. Dieses sind zum Beispiel im Anlagevermögen Grundstücke, Gebäude, Straßen, Sportplätze, Feuerwehrfahrzeuge oder die Beteiligung an der Stadtwerke Wedel GmbH und im Umlaufvermögen Vorräte, öffentlich-rechtliche sowie privatrechtliche Forderungen und liquide Mittel auf den Bankkonten.

Anlagegüter unterliegen der Abnutzung (Werteverzehr), das bedeutet, dass für jedes Jahr der Nutzung anteilig das Rechnungsergebnis belastet wird. Dieses erfolgt durch Buchung von Abschreibungen durch die Anlagenbuchhaltung. Der entsprechende Restwert der Anlagegüter wird am Jahresende in der Bilanz der Stadt Wedel, welche die Anlagenbuchhaltung zusammenfasst, dargestellt. Die Anlagenbuchhaltung arbeitet mit den anderen Bereichen der Finanzbuchhaltung eng zusammen.

 

Mit freundlicher Unterstützung von...