Lärmaktionsplan der Stadt Wedel

Aktuell

Beteiligungsverfahren Lärmaktionsplan Runde IV vom 15.04. bis einschließlich 24.05.2024:

 

Lärmaktionsplanung der Runde IV für die Stadt Wedel

Für die Stadt Wedel wurde die Lärmaktionsplanung mit der vorliegenden vierten Runde nach EG-Umgebungslärmrichtlinie fortgeschrieben. Das Ziel dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe ist es, die Belastung durch Umgebungslärm zu senken und die Lebensqualität in der Stadt Wedel zu erhöhen. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnerinnen und Bewohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.
 

Was ist Umgebungslärm?

Als Umgebungslärm werden „unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien“ bezeichnet, „die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten […] ausgeht“ (BImSchG).
 

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen erfolgt gemäß §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)1 , das mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 20052  die Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm3  in nationales Recht umsetzt.
In § 47d BImSchG ist die Aufstellung der Aktionspläne näher geregelt. Demnach sollen Lärmaktionspläne mit geeigneten Maßnahmen aufgestellt werden, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnenden zu regeln. Die Lärmaktionspläne sind spätestens aller 5 Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben.

1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissions­schutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792) geändert worden ist.
2 Gesetz zur Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2005.
3 Richtlinie 2002 / 49 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002, geändert durch: Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1226 der Kommission vom 21. Dezember 2020 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L 269/65 vom 28.07.2021.

 

Wie ist die Lärmsituation in Wedel?

Die Lärmaktionsplanung für die Stadt Wedel umfasst den Straßenverkehr. Berücksichtigt werden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz am Tag sowie sonstige Straßen mit mehr als 2.000 Kfz am Tag. Entlang dieser Straßen sind am Gesamttag rund 1.800 Menschen und in der Nacht rund 2.000 Menschen von gesundheitsrelevanten Lärmpegeln über 65 dB(A) bzw. 55 dB(A) betroffen. Betroffenheiten oberhalb dieser Werte sind an der B 431, der L 105, der Bahnhofstraße, der Gärtnerstraße, der Austraße, am Autal, dem Breiter Weg, der Rudolf-Breitscheid-Straße, Bei der Doppeleiche, am Tinsdaler Weg, der Rissener Straße und der Industriestraße und Galgenberg vorhanden.
 

Welche Maßnahmen aus der Runde III wurden umgesetzt?

Seit 2019 konnten nur begrenzt Maßnahmen zur Lärmreduzierung umgesetzt werden. Dazu zählen der Bau einer Lärmschutzwand im Knotenpunktbereich Rissener Straße / Industriestraße sowie die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einem Abschnitt der Pinneberger Straße zur Sicherung des Radverkehrs.
 

Welche Maßnahmen werden empfohlen?

Im Zusammenhang mit dem Bau der Nordumfahrung wurden im LAP der dritten Runde viele Maßnahmenempfehlungen dargestellt. Durch den Wegfall der Nordumfahrung besitzen viele dieser Maßnahmen in der Runde IV keine Gültigkeit mehr. Andere Maßnahmen sollen trotz des Wegfalls der Nordumfahrung weiterhin umgesetzt werden. Die Maßnahmen sind im Mobilitätskonzept verankert. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ganztags (Bahnhofstraße zwischen Eichendorffweg und Tinsdaler Weg; Pinneberger Straße zwischen Am Marktplatz und Pferdekoppel; Gärtnerstraße zwischen B 431 und Hinter der Kirche; Austraße zwischen Am Marktplatz und Jungfernstieg; Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen B 431 und Feldstraße),
  • Ausbau der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur sowie
  • Umgestaltung des Knotenpunktes Rosengarten / Rathausplatz / Mühlenstraße.

Darüber hinaus bleiben die weitere Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, der Bau der Fußgängerbrücke von der Bike-and-Ride Anlage zum Bahnhof, die Förderung des ÖPNV und die Querungssicherung für Zu Fuß Gehende weiterhin strategische Maßnahmen, die zur mittel- bis langfristig zur Lärmminderung beitragen können.
 

Was passiert mit den Ruhigen Gebieten?

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG fordert neben der Sanierung hoch belasteter Gebiete auch den vorbeugenden Schutz „ruhiger Gebiete“ vor Lärm. In diesen Gebieten geht es also weniger um eine Verminderung der Lärmbelastungen als vielmehr um eine Vermeidung der Lärmzunahme.
Die Stadt Wedel hat in der Lärmaktionsplanung der Runde II acht ruhige Gebiete festgelegt. Sie werden in der aktuellen Fortschreibung unverändert übernommen:

  • Ihlenseegebiet (1)
  • Buttermoor (2)
  • Wald Klövensteen/Sandbargsmoor (3)
  • Wedeler Au (4)
  • Brünschentwiete (5)
  • Geesthang/Elbhöhenwanderweg/Strand (6)
  • Sport- und Freizeitpark Elbmarschen (7)
  • Wedeler Marsch (8).

Den Plan können Sie hier aufrufen: Plan Ruhige Gebiete

 

Wie erfolgt die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit?

Für die Aufstellung eines Aktionsplanes muss die Öffentlichkeit laut EU-Umgebungslärmrichtlinie klar und verständlich informiert und beteiligt werden. Öffentlichkeit, so die Richtlinie, können Verbände, Organisationen und Einzelpersonen sein. Die Behörden sind gehalten, die Ergebnisse der Mitwirkung zu berücksichtigen und die Öffentlichkeit auch entsprechend über die Entscheidungen zu informieren. Auch fordert die Richtlinie „angemessene Fristen“ und eine „ausreichende Zeitspanne“ für jede Phase der Mitwirkung. Das gesamte Verfahren muss ausreichend transparent gemacht werden.

Im Zuge der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit für den Lärmaktionsplan der Runde IV der Stadt Wedel erfolgt eine Offenlegung der Entwurfsfassung.

Für alle an der Planung Interessierten besteht die Möglichkeit in dieser Zeit eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Bitte senden Sie diese an:

Stadt Wedel
FD Stadt- und Landschaftsplanung
Frau Kurzhals
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

oder per Mail:
c.kurzhals(at)stadt.wedel.de


Downloads:
Lärmaktionsplan Entwurf Runde IV 2024
Lärmkartierung Runde IV 2022_Bericht
Lärmkartierung Runde IV 2022 Anlagen

 

 



Lärmaktionspläne Stufe 1 bis Stufe 3

2009 wurde der erste Lärmaktionsplan der Stadt Wedel entsprechend den europarechtlichen Vorgaben und den Bestimmungen der §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes fertiggestellt und beschlossen. Der Lärmaktionsplan ist ein flächendeckendes Maßnahmenprogramm aus technischen, baulichen, gestalterischen und verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Lärmminderung. Das Planwerk setzt bei der Hauptlärmquelle Straßenverkehr an. Der Lärmaktionsplan erstreckt sich nicht nur auf belastete Gebiete, sondern schließt auch den Schutz von ruhigen Gebieten ein.

Der Lärmaktionsplan ist hier zu finden.

Die strategische Lärmkartierung gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie und der 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung) legt die Basis für die Planungen. Aufgrund der rechtlichen Vorgabe wird die aktuelle Lärmbelastung im gesamten Stadtgebiet erfasst und als Dauerschallpegel berechnet. Zusätzlich wird untersucht, wie viele Einwohner/-innen in welchem Ausmaß belastet werden.

Nach fünf Jahren ist der Lärmaktionsplan zu überprüfen und für die nächsten fünf Jahre fortzuschreiben. Die Stadt Wedel hat die Lärmaktionsplanung aus 2009 aktualisiert. Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde am 20.11.2014 durch den Rat der Stadt Wedel beschlossen und ist hier zu finden.

Der Lärmaktionsplan der 3. Stufe wurde am 23.05.2019 durch den Rat der Stadt Wedel beschlossen und ist hier zu finden.

 

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