Zuständigkeitsfinder
Versickerung von Niederschlagswasser
Zur Versickerung von Niederschlagswasser ist ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser zu stellen. Das Versickern des Niederschlagswassers trägt zur Entlastung unserer Gewässer bei und Sie sparen die Beseitungsgebühr, die sonst bei Einleitung in die Kanalisation erhoben wird. Die Kenntnis der Bodenbeschaffenheit (Sickerfähigkeit) und des Grundwasserstandes ist für die Beurteilung der Möglichkeit der Versickerung erforderlich.
Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.
Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Stadt Wedel
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:info(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.30 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 15.00 - 19.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 13.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.00 -16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 -19.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 14.00 Uhr |
Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel
Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300
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