Zuständigkeitsfinder

Ortsauswahl 22880 Wedel

Versickerung von Niederschlagswasser

Zur Versickerung von Niederschlagswasser ist ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser zu stellen. Das Versickern des Niederschlagswassers trägt zur Entlastung unserer Gewässer bei und Sie sparen die Beseitungsgebühr, die sonst bei Einleitung in die Kanalisation erhoben wird. Die Kenntnis der Bodenbeschaffenheit (Sickerfähigkeit) und des Grundwasserstandes ist für die Beurteilung der Möglichkeit der Versickerung erforderlich.

Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.

Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.

Ansprechpartner

Stadt Wedel

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:info(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel


Quelle der Inhalte: Stadt Wedel


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 19.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 -19.00 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

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