Familie und Work-Life-Balance

Immer mehr Mitarbeiter*innen streben lebensphasenorientiert nach einer ausgewogenen Balance zwischen Arbeit, Lebensgenuss, Familie und Leistungsorientierung.

Wir bieten Ihnen als öffentliche Arbeitgeberin nicht nur berufliche Sicherheit. Bei uns können Sie sich mit Ihren persönlichen Kompetenzen einbringen und auch weiterentwickeln und das in jeder Lebensphase. Für Ihre Wünsche haben wir stets ein offenes Ohr und versuchen, individuelle Wege möglich zu machen.

Die Stadtverwaltung Wedel bietet daher...

Für vollbeschäftigte Beamt*innen gilt eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 41 Stunden, für Tarifbeschäftigte 39 Stunden. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden individuelle Teilzeitmodelle angeboten.

Die Gleitzeit (eine Rahmenarbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr) sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Gleittagen bilden das Grundgerüst der flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Stadtverwaltung Wedel.

Sie wollen Ihren beruflichen Horizont erweitern? Sie planen einen längeren Auslandaufenthalt?

Wir versuchen, individuell auf ihre Bedürfnisse und Wünsche einzugehen – sei es mit verschiedenen Teilzeitmodellen oder unbezahltem Urlaub.

Familienfreundliche Arbeitsplätze sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Wenn Sie in eine bis zu dreijährige Elternzeit gehen wollen, begleiten wir Sie während der Familienpause. Über die Elternzeit hinaus können Sie sich unbezahlt beurlauben lassen. Sollten Sie als Teilzeitkraft zurückkehren, achten wir darauf, dass Ihnen weiterhin alle Entwicklungsmöglichkeiten offenstehen.

Arbeiten und trotzdem nicht im Stau - dafür schneller beim Sport oder im Kindergarten - das lässt sich mit Homeoffice lösen. Bewährt hat sich bei der Stadt Wedel das sogenannte alternierende Modell. Hierbei arbeiten Sie zum Teil an Ihrer Dienststelle, zum Teil zu Hause.

Der Jahresurlaub der städtischen Mitarbeiter*innen beträgt pro Kalenderjahr und ausgehend von 5 Arbeitstagen in der Woche 30 Arbeitstage und zusätzlich die Möglichkeit von Sonder- und Bildungsurlaub.

Schwerbehinderte Mitarbeiter*innen im Sinne des SGB IX haben in der 5-Tagewoche einen Anspruch auf 5 Zusatzurlaubstage pro Kalenderjahr.