Lärmaktionsplan der Stadt Wedel
2009 wurde der erste Lärmaktionsplan der Stadt Wedel entsprechend den europarechtlichen Vorgaben und den Bestimmungen der §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes fertiggestellt und beschlossen. Der Lärmaktionsplan ist ein flächendeckendes Maßnahmenprogramm aus technischen, baulichen, gestalterischen und verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Lärmminderung. Das Planwerk setzt bei der Hauptlärmquelle Straßenverkehr an. Der Lärmaktionsplan erstreckt sich nicht nur auf belastete Gebiete, sondern schließt auch den Schutz von ruhigen Gebieten ein.
Der Lärmaktionsplan ist hier zu finden.
Die strategische Lärmkartierung gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie und der 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung) legt die Basis für die Planungen. Aufgrund der rechtlichen Vorgabe wird die aktuelle Lärmbelastung im gesamten Stadtgebiet erfasst und als Dauerschallpegel berechnet. Zusätzlich wird untersucht, wie viele Einwohner/-innen in welchem Ausmaß belastet werden.
Nach fünf Jahren ist der Lärmaktionsplan zu überprüfen und für die nächsten fünf Jahre fortzuschreiben. Die Stadt Wedel hat die Lärmaktionsplanung aus 2009 aktualisiert. Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde am 20.11.2014 durch den Rat der Stadt Wedel beschlossen und ist hier zu finden.
Der Lärmaktionsplan der 3. Stufe wurde am 23.05.2019 durch den Rat der Stadt Wedel beschlossen und ist hier zu finden.