Anträge, Informationen, Satzungen & Links

Leistungen

In Gebieten, die wenig besiedelt sind, ist es aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, die Grundstücke an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung anzuschließen. Deshalb werden im Verbandsgebiet des Abwasser-Zweckverbandes Südholstein die Grundstücke im Außenbereich dezentral entsorgt.

Die regelmäßige Abfuhr der unbehandelten Sammelgrubeninhalte und der in Kleinkläranlagen entstehende Klärschlamm wird von einem beauftragten Unternehmen abgefahren.

Muss außerhalb der Regelentleerung ein zusätzliches Mal abgefahren werden, reicht ein Anruf bei der Stadtentwässerung aus, um den Abfuhrwagen zu bestellen.

Die Benutzungsgebühr für die Abfuhr, den Transport und die Reinigung des Inhaltes der Sammelgruben und Kleinkläranlagen setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr je Anlage sowie der Gebühr für die jeweiligen Abfuhren und der Benutzungsgebühr u. a. für die Reinigung der Inhaltsstoffe.

Die gebührenrelevante Schmutzwassermenge ergibt sich aus der Summe der tatsächlich abgefahrenen Mengen.

Die Höhe der Gebühren finden Sie unter Leistungen und Downloads / Satzungen / Gebührensatzung.

Sollten noch Fragen offen sein, kontaktieren Sie mich gern!

Ansprechpartnerin:

Frau Ridder
Zimmer 7
Tel.: 04103 18009-17
Fax: 04103 18009-29

Mail

Informationen zur Dichtheitsprüfung finden Sie auf der Seite des Kreises Pinneberg.

Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

 

 

Hausakte

Die Stadtentwässerung führt für nahezu alle Grundstücke Wedels "Hausakten". Hier sind alle Planungs- und Antragsunterlagen archiviert, die für ein Grundstück im Hinblick auf die Entwässerung von Bedeutung sind.

Sie bedeuten eine große Hilfe, sobald beispielsweise bei Sanierungen und Umbauten Änderungen an den Anschlüssen vorgenommen werden sollen oder sich nach einem Eigentümer*innenwechsel die neuen Besitzer*innen über die Entwässerung informieren wollen. Nach telefonischer Absprache können Interessierte gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen der Stadtentwässerung Einblick in die Akten nehmen. Sollten einmal für ein Grundstück keine Planungsunterlagen vorhanden sein, stehen die Fachleute mit Rat und Tat zur Seite und entwickeln Problemlösungen im Gespräch.

Um Schäden an Umwelt, Gebäuden und Straßen zu verhindern, muss ein Grundstück nach bestimmten technischen Vorgaben ordnungsgemäß entwässert werden.

Wird ein Bauvorhaben geplant, ist gemäß § 13 der Abwassersatzung eine Genehmigung einzuholen. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und kann mit Auflagen und Bedingungen erteilt werden. Erst nach der Erteilung der Genehmigung darf mit dem Bau begonnen werden.

Die erforderlichen Antragsformulare (Deckblatt und Beiblätter) finden Sie im Downloadbereich.

Bis auf seltene Ausnahmen sind neue Gebäude und Grundstücke an das Schmutz- und das Niederschlagswassersystem der Stadt Wedel anzuschließen. Die Stadtentwässerung veranlasst die dafür notwendigen Arbeiten.

Das gilt nicht allein für Neubauten, sondern auch für den Bestand. Wenn beispielsweise für die Bebauung eines Grundstückes die Hausanschlüsse nicht an der richtigen Stelle liegen, wie es bei Hinterhausbebauung oder auf Pfeifengrundstücken der Fall sein kann, oder wenn die Höhenlage der Anschlüsse verändert werden muss, kümmert sich die Stadtentwässerung auf Antrag (siehe Downloadbereich) um diese Vorhaben und lässt die Arbeiten ausführen.

Zur Vorbereitung müssen die Bauverantwortlichen der Stadtentwässerung aussagekräftige Lagepläne des Grundstückes sowie Angaben über Lage und Tiefe der gewünschten Anschlüsse vorlegen.

Werden Anschlüsse erstmalig hergestellt, so wird nach der Beitragssatzung (siehe Downloadbereich) abgerechnet. Dies gilt auch für die Kosten für zusätzliche oder nachträgliche Anschlusskanäle eines Grundstückes.

Reinigung des Kanalnetzes

Die Kanalreinigung ist neben der Überwachung und Sanierung eine der Hauptaufgaben der Stadtentwässerung Wedel. Die Unterhaltung und Reinigung des öffentlichen Kanalnetzes in Wedel wurde in der Vergangenheit durch den betriebseigenen Hochdruckspülwagen gewährleistet. Die Firma Kanal-Türpe GmbH & Co. KG aus Blomberg (www.kanaltuerpe.de) reinigt nunmehr im Auftrag der Stadtentwässerung Wedel das Wedeler Kanalnetz.

In dringenden Fällen kann das Spülfahrzeug für Verstopfungen im öffentlichen Bereich abgerufen werden.

In Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten muss die Freiwillige Feuerwehr unter 912210 alarmiert werden.

Der Kanalanschlussbeitrag ist sozusagen die Eintrittskarte für die Nutzung der Abwasseranlage für die Beseitigung des auf Ihrem Grundstück anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers. Diese Abwasseranlagen haben den Zweck, das anfallende Schmutzwasser von den Grundstücken im Gemeindegebiet zu sammeln, dem Klärwerk zuzuführen und dort reinigen zu lassen bzw. das Niederschlagswasser über Leitungen, Gräben etc. abzuleiten.

Die Kosten für die Planung und Herstellung dieser Anlagen werden im Rahmen der Beitragsveranlagung auf alle Grundstückseigentümer*innen, die von diesen Anlagen einen Vorteil haben, umgelegt.Fragen, ob ein Grundstück bereits an den öffentlichen Kanal angeschlossen ist, ob Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind etc. beantworten Ihnen die Mitarbeiter*innen der Stadtentwässerung Wedel.

Anliegerbescheinigung für Kanalanschlussbeiträge

Eine Anliegerbescheinigung enthält Angaben darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Beiträge für den Anschluss an den öffentlichen Schmutz- oder Niederschlagswasserkanal an die Gemeinde zu zahlen sind (Beitragspflicht gem. § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) i. V. mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung der Stadt Wedel (Beitragssatzung)).

Kanalanschlussbeiträge ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück.

Diese Bescheinigung wird oftmals vor dem Kauf eines Grundstückes beantragt. Wird ein Grundstücksgeschäft fremdfinanziert, wird die Vorlage dieser Bescheinigung häufig von den Kreditinstituten gefordert um festzustellen, ob auf dem (zur Beleihung anstehenden) Grundstück eine bzw. keine öffentliche Last ruht.

Diese Bescheinigung ist somit für die Finanzierung eines Hauses von großer Bedeutung, um sich vor einer vermeidbaren Überraschung von noch zu zahlenden Kosten zu schützen.

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstückes. Andere Personen erhalten nur dann Auskünfte, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (in der Regel mit Vorlage einer Vollmacht des Grundstückseigentümers). Die Anfrage kann schriftlich, per Mail oder auch telefonisch gestellt werden.

Gebühren

Gebühren werden gemäß § 9 Absatz 12 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Wedel (Gebührensatzung) i. V. m. der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Stadt Wedel in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

  • zwei- und mehrgeschossige Mietshäuser 50,00 EUR
  • Zweifamilienhäuser 30,00 EUR
  • Einfamilienhäuser 20,00 EUR
  • sonstige, nicht zu Wohnzwecken dienende, Grundstücke 50,00 Euro

Erforderliche Unterlagen:

  • formloser Antrag mit der Anschrift des betreffenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung) bzw. Vollmacht
  • Bauzeichnung des geplanten Gebäudes mit Grundriss (Kopie)
  • Flurkartenauszug (Kopie)

Ansprechpartnerin:

Frau Ridder
Zimmer 7
Tel.: 04103 18009-17
Fax: 04103 18009-29
E-Mail

Wird für die Bebauung eines Grundstückes ein Lageplan mit technischen Daten zu den Hausanschlüssen für Schmutz- und Regenwasser benötigt, so kann dieser Plan von den Fachleuten der Stadtentwässerung erstellt werden. Eine Grundlage sind dabei die Bestandspläne, die die Stadtentwässerung für fast alle Straßen Wedels führt. In ihnen sind die Plandaten der Hausanschluss-Kanäle der anliegenden Grundstücke gelistet. Die Fakten über deren genaue Lage und Tiefe sind wichtig, da nur so die Entwässerung eines Grundstückes geplant werden kann. Bauwilligen oder auch Architekt*innen hilft die Stadtentwässerung mit den Planunterlagen weiter. Für Lichtpausen können jedoch Gebühren erhoben werden.

Beratung zu Niederschlagswasser

Ob Regen, Hagel oder Schnee - das natürlichste Verfahren, Niederschläge zu "entsorgen" besteht darin, sie versickern zu lassen. Ein entsprechender Umgang wird sogar per Landesbauordnung empfohlen. Außerdem fallen keine Gebühren an.

Die Mitarbeiter*innen der Stadtentwässerung stehen deshalb mit ihrem Fachwissen allen zur Verfügung, die entsprechende Systeme zur Regenwassernutzung auf ihrem Grundstück erstellen oder das Wasser einfach nur versickern lassen wollen. Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage sind jedoch anzeige- beziehungsweise genehmigungspflichtig. Ein Antrag (siehe Downloadbereich) muss an die Wasserbehörde des Kreises Pinneberg gestellt werden. Das erledigt die Stadtentwässerung, die die Anträge entgegen nimmt und weiter leitet.

Die Abdeckungen von Sielschächten sowie die Straßeneinläufe (Zuständigkeit: Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen) sind im Normalfall die einzigen Dinge, die Straßenbenutzer*innen vom Netz der Entwässerungsleitungen entdecken können. Im Laufe eines einzelnen Tages werden solche Sielabdeckungen oft tausende Mal überfahren, teils von schweren Lastzügen. Das kann dazu führen, dass durch die starke Abnutzung die Sieldeckel beim Überfahren im Rahmen klappern oder sich der Rahmen vom Asphalt löst und störende Überfahrgeräusche entstehen. Die von der Stadtentwässerung neu eingebauten Sieldeckel sind fest im Rahmen arretiert und besitzen dämpfende Einlagen. Störende klappernde Geräusche werden dadurch reduziert. Zusätzlich setzt die Stadtentwässerung auf Sieldeckel, die vom unterliegenden Schachtbauwerk entkoppelt sind, sogenannte selbstnivellierende Sieldeckel. Diese haben unter anderem den Vorteil, dass sie Höhenänderungen der Fahrbahn mitgehen können. Verstärkte Überrollgeräusche durch zu hoch liegende Sieldeckel können so vermieden werden.

Die Stadtentwässerung bittet alle Bürger*innen, defekte Sieldeckel schnellstens zu melden, damit rasche Abhilfe geschaffen werden kann.

Die Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers, Instandhaltung und Ausbau der Netze, Investitionen in technische Anlagen, ein kompetentes Service-Team - die Stadtentwässerung betreibt einen hohen Aufwand zum Wohl ihrer Kund*innen. Um dies und mehr zu finanzieren, werden Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erhoben. Deren Höhe ist in der Gebührensatzung (siehe Downloadbereich) fest gelegt. Grundsätzlich gilt: Schmutzwassergebühren sind an die Menge des verbrauchten Frischwassers gekoppelt - je mehr Frischwasser ein Haushalt benötigt, desto höhere Gebühren fallen an. So besitzt jeder Haushalt durch einen sparsamen Umgang mit Wasser selbst Einfluss auf die Höhe der zu entrichtenden Gebühren.

Durch besondere Faktoren können sich aber auch Abzugsmöglichkeiten ergeben. Wenn beispielsweise eine Entnahmestelle, ein Wasserhahn, lediglich dafür genutzt wird, um den Garten zu bewässern, kann die betreffende Leitung mit einem Zwischenzähler versehen werden. Das dort entnommene Wasser wird dann nicht als Schmutzwasser berechnet. Die Berechnung der Niederschlagswassergebühren richtet sich nach der versiegelten beziehungsweise befestigten Fläche eines Grundstückes, von der das Wasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird.

Sämtliche Gebühren werden mit dem Jahresgebührenbescheid erhoben. Dabei können Fragen auftauchen. Beispielsweise führt der Einsatz von Regenwassernutzungsanlagen oft zu Berechnungen, die auf den ersten Blick nicht leicht nachzuvollziehen sind. Wie bei allen anderen Fragen hilft auch hier das Team der Stadtentwässerung gern weiter.

Auskünfte zu Sielbaustellen

Um das Abwasserleitungsnetz "in Schuss" zu halten, damit es für die Bürger*innen einwandfrei funktioniert, ist es oft nötig, Baustellen einzurichten. Nicht selten muss die Straße aufgegraben werden, um Rohre und Schächte auszuwechseln oder zu reparieren. Für Fußgänger*innen wie für Rad- und Autofahrer*innen kann das gleichermaßen lästig sein, jedoch wird um Verständnis gebeten.

Die Stadtentwässerung und die von ihr beauftragten Firmen sind bemüht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Zudem geben die Mitarbeiter*innen gern Auskunft über Art und zu erwartende Dauer der Arbeiten. Jede*r ist dringend gebeten, Missstände an den Baustellen schnellstens zu melden, eventuell sogar bei der Polizei. Denn wenn beispielsweise Lampen oder Absperrungen entfernt wurden, kann dies insbesondere bei Nacht für Passant*innen gefährlich sein.

Gebühren sparen

Nicht nur durch Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück lassen sich Abwassergebühren vermindern, sondern auch durch die getrennte Abrechnung für verbrauchtes Wasser. Frischwasser, das nicht in Küche, Waschküche oder im Sanitärbereich genutzt und letztendlich in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet, sondern für die Gartenbewässerung verwandt wird, kann mit einem eigenen Zähler getrennt erfasst werden. Die Durchflussmenge dieses Zwischenzählers wird bei der Berechnung der Abwassergebühren nicht berücksichtigt.

Um so einen Zähler einbauen lassen zu dürfen, ist der Antrag (siehe Downloadbereich) auf eine Genehmigung zu stellen. Danach baut ein Fachunternehmen den geeichten Zähler ein. Die Kosten für den Zähler sowie für den Einbau haben die Grundstückseigentümer*innen zu tragen - eine Investition, die sich manchmal schon nach wenigen heißen Sommern bezahlt macht.

Falls im Bereich der öffentlichen Straße die vorhandenen Straßeneinläufe verstopft sind oder das Oberflächenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, informieren Sie bitte den städtischen Bauhof, damit die Störung beseitigen kann.

Kontakt zum Bauhof der Stadt Wedel
Autal 39
Tel.: 04103 / 707-600
Fax: 04103 / 70788 - 600
E-Mail