Teilnahmebedingungen
Die VHS ist eine Einrichtung der Stadt Wedel und öffentlich-rechtlich organisiert. Rechtliche Grundlage sind ihre Satzungen in der jeweils gültigen Fassung.
Anmeldung
Bitte immer schriftlich! Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: Anmeldung über unsere Webseite, Anmeldung per E-Mail, Anmeldung per Anmeldeformular, Anmeldung per Weitermeldeliste, Anmeldung per Post.
Sie erhalten eine Anmeldebestätigung. Wir informieren Sie, wenn der Kurs ausgebucht ist und Sie auf der Warteliste stehen oder der Kurs ausfallen muss.
Gebühren/Zahlung
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn durch Überweisung auf BIC NOLADE21WED, IBAN DE49 2215 1730 0000 0320 50 oder durch SEPA-Basislastschriftmandat, das Sie der VHS mit der Anmeldung erteilen können. Sofern Sie uns ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, buchen wir die Kursgebühr von Ihrem Konto ab. Der Abbuchungstermin wird Ihnen vorher mitgeteilt.
Bei unangemeldeter Teilnahme an einer Veranstaltung entsteht die Gebührenschuld bereits mit der ersten Teilnahme.
Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule Wedel und setzen sich aus einer einheitlichen Verwaltungsgebühr sowie einer Zusatzgebühr zusammen.
Gebührenermäßigung
Ermäßigungen auf die Zusatzgebühr werden gewährt
- für Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB III (ehem. Arbeitslosengeld) sowie deren Ehepartner*innen und Kinder ohne eigenes Einkommen, Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligen-dienstleistende bei Vorlage eines geeigneten Nachweises auf 60%.
- für Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II (ehem. Arbeitslosenhilfe) und SGB XII (Sozialhilfe) sowie deren Ehepartner*innen und Kinder ohne eigenes Einkommen bei Vorlage eines geeigneten Nachweises auf 15%.
Die entsprechenden Nachweise sind mit der Anmeldung vorzulegen. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. In bestimmten Angebotsbereichen wird keine bzw. nur die erste Ermäßigungsstufe gewährt. Die Verwaltungsgebühr sowie die Kosten für Unterrichts-materialien und Prüfungen sind auch von Teilnehmenden mit Anspruch auf Gebührenermäßigung in vollem Umfang zu entrichten.
Mindestteilnehmenden-Zahl
Jeder Kurs benötigt zur Durchführung eine Mindestzahl von Teilnehmenden. Wird diese nicht erreicht, kann auf Antrag der Teilnehmenden die Differenz zu den erforderlichen Gebühreneinnahmen durch Reduzierung der Unterrichtsstunden bei gleichzeitig unveränderter Kursgebühr oder durch eine Umlage von den Teilnehmenden ausgeglichen werden.
Abmeldung/Erstattungen
Eine Abmeldung vom Kurs muss der Volkshochschule spätestens eine Woche, bei Bildungsurlauben spätestens vier Wochen vor Kursbeginn schriftlich vorliegen. Abmeldungen beim Kursleitenden sind unwirksam! Bei nicht fristgerechter Abmeldung vor Kursbeginn ist die volle Kursgebühr zu zahlen sowie die ggf. anfallenden Zusatzkosten. Bereits entstandene Gebührenschulden werden anteilig erstattet, wenn der/die Teilnehmende vorzeitig seine/ihre Abmeldung wegen eines nach dem Beginn des Kurses entstandenen wichtigen Grundes schriftlich erklärt. Ein wichtiger Grund ist in der Regel gegeben, wenn der/die Teilnehmende wegen vom Arzt attestierter Krankheit, Wohnortwechsel, schwerwiegender familiärer Veränderungen u.ä. ausfällt.
Beträge unter 10,00€ werden nicht erstattet.
Rückerstattungen werden von der VHS unaufgefordert vorgenommen, erfolgen wegen der Widerspruchsfrist jedoch nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach der Abbuchung. Rücklastschriftgebühren wegen Widerspruchs gehen zu Ihren Lasten.
Haftung
Die VHS haftet nicht für Personen- oder Sachschäden und für Diebstähle während Ihrer Veranstaltung. Das gilt auch für gelagerte Arbeiten und Materialien, Werkzeuge u. ä. Programm- und Raumplanänderungen sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.