Territoriale Verwaltung
Verwaltung der Grafschaft Pinneberg
Droste und Amtmänner bis 1640
Entstanden ist die Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg durch Landesteilungen der Holstein-Schauenburger Grafen etwa zwischen dem Ende des 13. und dem Ende des 14. Jahrhunderts. Nach der Ablösung vom übrigen Holstein wurde sie ab 1390 unter der Schauenburger Linie in Personalunion mit der Stammgrafschaft Schaumburg an der Weser vereinigt. Die Landesherren hatten ihren Regierungssitz in Schaumburg. Für die zentrale Verwaltung der Grafschaft Schauenburg war ein Kanzler eingesetzt. Für die regionale Verwaltung in Holstein gab es ab Beginn des 16. Jahrhunderts in der Grafschaft Holstein-Pinneberg einen Drosten als obersten Beamte. Dem Drosten unterstanden je ein Amtmann in Pinneberg, in Hatzburg und in Barmstedt. Lesen Sie hier weitere Infos über die Droste und Amtmänner.
Verwaltung der Herrschaft Pinneberg
Deichgrafen in Wedel
Der oberste königliche Beamte in der Herrschaft Pinneberg war der Landdrost. Dem Landdrosten waren mehrere Distrikte untergeordnet. Ein Distrikt war bis zur Bildung des Kreises Pinneberg 1867 die Verwaltung Hatzburg, dem der Kirchspielvogt vorstand, der zugleich Strandvogt war. Die Verwaltung Hatzburg umfasste im Jahr 1849 folgende Orte: Das Kirchspiel Wedel sowie die Ortschaften Holm, Schulau und Spitzerdorf, außerdem die Elbstrande mit Ausnahme des Pagensandes, darüber hinaus das Kirchspiel Nienstedten mit den Ortschaften Blankenese und Mühlenberg, Dockenhuden, Gr. und Kl. Flottbek und Teubelsbrück, Lurup, Nienstedten, Osdorf, Rissen, Schenefeld und Sülldorf. Die Dorfschaften waren durch die Vögte vertreten, die im Kirchspiel Wedel und den Marschgemeinden den Titel Deichgrafen führten. Sie wurden vom Drosten ernannt und vereidigt. Das Amt war oft ein lebenslanges. Lesen Sie hier mehr über die Deichgrafen in Wedel.