Zuständigkeitsfinder

Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen beziehungsweise übernommen werden.

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen beziehungsweise übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen beziehungsweise übernommen.

Regionale Hinweise

Kindertagesstätten der Stadt Wedel

Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

Keine

Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Ansprechpartner

Kindertagesstätten

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Bildung, Kultur und Sport

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:kita(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.


KiTa-Ermäßigung

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Bildung, Kultur und Sport | Kindertagesstätten

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:kita.ermaessigung(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Mitarbeiter KiTa-Ermäßigung

Frau Lütt

Einschränkung: Ev. Kita Schulau, DRK Flerrentwiete, DRK Spatzennest, Fröbel Wasserstrolche, Kath. Kita „St. Marien“, Waldorfkindergarten
Kindertagesstätten

Kontakt herunterladen Zimmer: 17 Tel:+49 4103 707-408 Fax:+49 4103 70788-408 E-Mail:t.luett(at)stadt.wedel.de

Mitarbeiter KiTa-Ermäßigung

Frau Rohde

Einschränkung: AWO Renate Palm, AWO Hanna Lucas, AWO Traute Gothe, Lebenshilfe, Löwenzahn, Lütt Arche, Lütt Hütt, Regenbogen
Kindertagesstätten

Kontakt herunterladen Zimmer: 17 Tel:+49 4103 707-309 Fax:+49 4103 707-88309 E-Mail:n.rohde(at)stadt.wedel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Donnerstag   15.00 - 19.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

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Donnerstag 08.00 -19.00 Uhr
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