Zuständigkeitsfinder

Abschluss des Landpachtvertrages melden

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

Voraussetzungen

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:

  • Verpächter,
  • Pächter,
  • Grundstücksbezeichnung,
  • Pachtzeit,
  • Pachtpreis

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

Es fallen keine Gebühren an.

Abgeschlossener Landpachtvertrag beziehungsweise Änderungen, mit Angabe des Absenders

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein

Ansprechpartner

Grundstücksverwaltung

Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service | Wirtschaft und Steuern

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:grundstuecksverwaltung(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Mitarbeiter Grundstücksverwaltung

Frau Anika Brodersen

Grundstücksverwaltung

Kontakt herunterladen Zimmer: 108 Tel:+49 4103 707-412 Fax:+49 4103 70788-412 E-Mail:a.brodersen(at)stadt.wedel.de

Mitarbeiter Grundstücksverwaltung

Herr Fabian Plümer

Grundstücksverwaltung

Kontakt herunterladen Zimmer: 106 Tel:+49 4103 707-217 Fax:+49 4103 70788-217 E-Mail:f.pluemer(at)stadt.wedel.de


Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel:+49 4821 66-0 Fax:+49 4821 66-2223 E-Mail:itzehoe.poststelle(at)llnl.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr


Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel:+49 4821 66-0 Fax:+49 4821 66-2223 E-Mail:itzehoe.poststelle(at)lfu.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr


Stadt Wedel Fachbereich 3 Innerer Service

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:info(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 19.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 -19.00 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

Sie haben Anregungen, Ideen oder eine Beschwerde? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail: info(at)stadt.wedel.de