Zuständigkeitsfinder
Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
- Verpächter,
- Pächter,
- Grundstücksbezeichnung,
- Pachtzeit,
- Pachtpreis
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Es fallen keine Gebühren an.
Abgeschlossener Landpachtvertrag beziehungsweise Änderungen, mit Angabe des Absenders
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
- Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Zulassung
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Veterinärangelegenheiten
- die Beratung über Pflanzenschutzmittel / die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
Ansprechpartner
Grundstücksverwaltung
Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service | Wirtschaft und Steuern
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:grundstuecksverwaltung(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel:+49 4821 66-0
Fax:+49 4821 66-2223
E-Mail:itzehoe.poststelle(at)llnl.landsh.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel:+49 4821 66-0
Fax:+49 4821 66-2223
E-Mail:itzehoe.poststelle(at)lfu.landsh.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Stadt Wedel Fachbereich 3 Innerer Service
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:info(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Donnerstag | 15.00 - 19.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 13.00 Uhr |
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Donnerstag | 08.00 -19.00 Uhr |
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