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Waffenhandel: Stellvertretererlaubnis

Wer den gewerblichen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretererlaubnis.

Wenn Sie den gewerblichen Waffenhandel durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.

Sie wird dem Erlaubnisinhaber für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent   zur Verfügung

Die Gebühren liegen zwischen 150,00 Euro und 1.500,00 Euro. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Personalausweis oder Reisepass.

  • § 21a Waffengesetz (WaffG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 25.2.5 (VwGebV)

§ 21a WaffG

VwGebV

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Firmenname und -sitz,
  • gegebenenfalls Name und Sitz der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
  • Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Inhaberin/des Inhabers der Waffenhandelserlaubnis und der Stellvertreterin/des Stellvertreters,
  • gegebenenfalls Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Leiterin/des Leiters der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
  • Art des beabsichtigten Waffenhandels (Einzel-, Groß-, Außen-, Versandhandel, Waffenvermittlung),
  • Beschreibung der gehandelten Waffen- und Munitionsarten,
  • Nachweis der Fachkunde,
  • Nachweis der Zuverlässigkeit.

 

Elektronischer Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG (Antragsassistent des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein)

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:+49 431 530550-0 Fax:+49 431 530550-99 E-Mail:info(at)ea-sh.de Web:www.ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-0 E-Mail:waffen.jagd.ordnung(at)kreis-pinneberg.de Web:kreis-pinneberg/Verwaltung/Fachbereich%20Bev%C3%B6lkerungsschutz_%20Zuwanderung%20und%20Gesundheit/Fachdienst%20Sicherheit_%20Verbraucherschutz%20und%20Migration/Abteilung%20Sicherheit%20und%20Bev%C3%B6lkerungsschutz/Ordnungsangelegenheiten.h

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung

Frau Conrad

Kontakt herunterladen Tel:04121 4502-2231 Fax:04121 4502-92231

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung

Frau Gaffke

Kontakt herunterladen Tel:04121 4502-2232 Fax:04121 4502-92232


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 19.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 -19.00 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr

 

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Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

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