Bundestagswahl

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Die Wahl zum 21. Bundestag findet in vorgezogenen Wahlen am 23. Februar 2025 statt. Der verkürzte Vorbereitungszeitraum führt zwangsläufig auch dazu, dass die Wahlvorschlagslisten und folglich auch die Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem 3. Februar 2025 an die Gemeindewahlbehörden ausgegeben werden. Aus diesem Grunde möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Versendung der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst Anfang Februar erfolgen kann. Wir bitten Sie daher, bis dahin von Rückfragen bei der Wahlbehörde abzusehen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich im Zeitraum vom 27. Januar bis zum 7. Februar an alle Wahlberechtigten zugestellt.

Uns ist bewusst, dass der Zeitraum bis zur Wahl knapp bemessen ist. Das Gemeindewahlbüro der Stadt Wedel tut sein Möglichstes, um die stark verkürzten Zeiträume anderweitig auszugleichen. Beispielsweise werden wir vorsorglich eigene Kuriere einsetzen, um eine möglichst schnelle Zustellung der Briefwahlunterlagen ab 4. Februar 2025 sicherzustellen.

Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bevorzugt elektronisch, indem Sie den QR-Code scannen oder das Onlineformular hier ausfüllen. Alternativ können Sie den Antrag auch per E-Mail an wahlen(at)stadt.wedel.de senden.

Sollten Sie keine dieser Optionen nutzen können, ist auch die Antragstellung persönlich möglich. Unser Briefwahllokal im Rathaus ist zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten für Sie ab dem 13.01.25 geöffnet. Bitte denken Sie aber daran, dass auch im Briefwahllokal erst ab Anfang Februar die benötigten Stimmzettel verfügbar sind und somit vom 13. Januar bis Anfang Februar vor Ort nicht gewählt werden kann.

Per Post verwenden Sie bitte das umseitige Muster Ihrer Wahlbenachrichtigung und lassen den Antrag der Gemeindewahlleitung zukommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

An der Bundestagswahl kann teilnehmen, wer wahlberechtigt ist und in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (sog. Auslandsdeutsche).

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Auslandsdeutsche – also Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und in Deutschland nicht mehr gemeldet sind – werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen.

Um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können, müssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Für Personen, die zuletzt in Wedel gemeldet waren, ist die Stadt Wedel zuständig. Alle wichtigen Informationen und Unterlagen finden Sie hier.

Neben der Stimmabgabe im Wahllokal haben Sie auch die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Die Ausgabe oder der Versand von Wahlschein und Briefwahlunterlagen kann erst nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel erfolgen. Nach aktuellem Stand ist dies ab Anfang Februar 2025 möglich. Wir bitten Sie daher, bis dahin von Rückfragen bei der Wahlbehörde abzusehen.

Die Entgegennahme von Wahlscheinanträgen ist bis zum 2. Tag vor der Wahl, 15.00 Uhr, in Ausnahmefällen nach § 27 Absatz 4 Satz 2 und 3 BWO noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr möglich. Briefwahlunterlagen können also regulär bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, online oder persönlich beantragt werden. Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:

  • Ihre gewünschte Versandadresse
  • Ihren Namen
  • Ihre Wohnanschrift
  • Ihr Geburtsdatum

Falls Ihre Wahlbenachrichtigung bereits vorliegt, ist es hilfreich, den Wahlbezirk und Ihre Wählerverzeichnisnummer anzugeben.

Wichtig:
Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Wedel eingegangen sein.

Persönliche Abholung und Briefwahl im Rathaus
Wenn Sie die Unterlagen persönlich abholen, können Sie Ihre Stimme auch direkt im Rathaus, Raum Wolgast, zu den regulären Öffnungszeiten abgeben, sobald die Stimmzettel im Rathaus vorliegen.

Beantragung für Dritte
Um einen Wahlschein für eine andere Person zu beantragen oder deren Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mehr als vier Personen vertreten dürfen.

Alle Wahlberechtigten haben am 23. Februar 2025 zwischen 8:00 und 18:00 Uhr die Möglichkeit, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben. Das jeweilige Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wahllokale 8 und 15 in der Volkshochschule sind barrierefrei zugänglich.


Bitte bringen Sie zur Wahl folgende Dokumente mit:

  • Ihre Wahlbenachrichtigung
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Die Wahlergebnisse der jeweiligen Wahlbezirke und das Wedeler Gesamtergebnis werden nach der Stimmenauszählung hier im Internet veröffentlicht.

Das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl 2025  in Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Bekanntmachungen und Pressemitteilungen

 

Die Information über die Bereitstellung einer Bekanntmachung der Stadt Wedel  über die Bundestagswahl am  23. Februar 2025 finden Sie hier.

Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Hier finden Sie die Bekanntmachung.

Wir suchen Sie! Unterstützen Sie uns bei der Durchführung der Bundestagswahl 2025

Wahlhelfende gesucht!


Ergebnisse der Bundestagswahl 2021

 

Bundestagswahl 2021

Am 8. Dezember hat der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung den 26. September 2021 als Wahltag für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag festgelegt.

Die Bundestagswahl findet nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) statt. Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre.

Gewählt werden, vorbehaltlich der sich aus dem Bundeswahlgesetz ergebenden Abweichungen, 598 Abgeordnete, davon 299 in den Wahlkreisen. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.

Die Stadt Wedel gehört zum Bundestagswahlkreis 7, zu dem der gesamte Kreis Pinneberg gehört.

Download: Karte der Wahlkreise

An der Bundestagswahl kann teilnehmen, wer wahlberechtigt ist und in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (sog. Auslandsdeutsche).

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Antragsformular des Bundeswahlleiters:
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag

Ihr Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist unterschrieben bis spätestens 5.9.2021 an die Gemeinde der letzten Wohnanschrift in Deutschland zu senden. Ehemalige Wedelerinnen und Wedeler senden Ihren Antrag bitte an:

Stadt Wedel
Wahlbüro
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel
Germany
 

Anstelle der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl. 

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden.

Briefwahlunterlagen können bis einschließlich Freitag vor der Wahl, 24. September 2021, 18 Uhr, schriftlich oder online beantragt werden. Geben Sie bitte die Adresse an, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen sowie Ihren Namen, Wohnanschrift und das Geburtsdatum. Sofern die Wahlbenachrichtigung vorliegt, ist der Wahlbezirk und die Nummer im Wählerverzeichnis hilfreich.

Bitte beachten Sie die Postlaufzeit. Der zurückgesendete Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, den 26.09.2021, bis 18 Uhr bei der Stadt Wedel eingegangen sein.

Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl auch gleich im Raum Vejen des Rathauses ausüben.

Um einen Wahlschein für eine andere Person zu beantragen oder deren Briefwahlunterlagen entgegen zu nehmen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Beachten Sie bitte, dass Sie nicht mehr als vier Personen vertreten dürfen.

Alle Wahlberechtigten haben am 26. September 2021 zwischen 8 und 18 Uhr die Möglichkeit, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben. Das jeweilige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Wahllokale 8 und 15 in der Volkshochschule sind barrierefrei.

Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine dokumentenechten Sitft für die Stimmabgabe mit. Beachten Sie bitte die aktuell geltenden Hygienevorschriften (AHA-L), insbesondere das Tragen einer medizinischen Maske im Wahllokal. Hinweise zu unseren Hygieneschutzmaßnahmen erhalten Sie hier.

Die Wahlergebnisse der jeweiligen Wahlbezirke und das Wedeler Gesamtergebnis werden nach der Stimmenauszählung hier im Internet veröffentlicht.

Übersicht Wahllokale

Bekanntmachungen und Pressemitteilungen

 

Die Stadt Wedel macht im Vorfeld der Bundestagswahl am 26. September 2021 auf folgende wichtige Informationen aufmerksam: Pressetext

 

 

Wahlbekanntmachung der Stadt Wedel
Hier finden Sie die Bekanntmachung.

Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021
Hier finden Sie die Bekanntmachung.

Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Alter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Sie haben die Möglichkeit gegen diese Datenübermittlung zu widersprechen.

Formular:
Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten gem. § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG).

Amtliche Bekanntmachung:
Unterrichtung über die Möglichkeit des Eintrags von Übermittlungssperren gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen im Melderegister

 

Informationen und rechtliche Grundlagen

Wichtige Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters sowie des Landeswahlleiters.

Ergebnisse der Bundestagswahlen

Die Wedeler Ergebnisse zu den letzten Bundestagswahlen finden Sie hier: 
Wahlergebnisse aus 2017
Wahlergebnisse aus 2013