Die Wahl zum 21. Bundestag findet in vorgezogenen Wahlen am 23. Februar 2025 statt. Der verkürzte Vorbereitungszeitraum führt zwangsläufig auch dazu, dass die Wahlvorschlagslisten und folglich auch die Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem 3. Februar 2025 an die Gemeindewahlbehörden ausgegeben werden. Aus diesem Grunde möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Versendung der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst Anfang Februar erfolgen kann. Wir bitten Sie daher, bis dahin von Rückfragen bei der Wahlbehörde abzusehen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich im Zeitraum vom 27. Januar bis zum 7. Februar an alle Wahlberechtigten zugestellt.
Uns ist bewusst, dass der Zeitraum bis zur Wahl knapp bemessen ist. Das Gemeindewahlbüro der Stadt Wedel tut sein Möglichstes, um die stark verkürzten Zeiträume anderweitig auszugleichen. Beispielsweise werden wir vorsorglich eigene Kuriere einsetzen, um eine möglichst schnelle Zustellung der Briefwahlunterlagen ab 4. Februar 2025 sicherzustellen.
Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bevorzugt elektronisch, indem Sie den QR-Code scannen oder das Onlineformular hier ausfüllen. Alternativ können Sie den Antrag auch per E-Mail an wahlen(at)stadt.wedel.de senden.
Sollten Sie keine dieser Optionen nutzen können, ist auch die Antragstellung persönlich möglich. Unser Briefwahllokal im Rathaus ist zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten für Sie ab dem 13.01.25 geöffnet. Bitte denken Sie aber daran, dass auch im Briefwahllokal erst ab Anfang Februar die benötigten Stimmzettel verfügbar sind und somit vom 13. Januar bis Anfang Februar vor Ort nicht gewählt werden kann.
Per Post verwenden Sie bitte das umseitige Muster Ihrer Wahlbenachrichtigung und lassen den Antrag der Gemeindewahlleitung zukommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.