Sachstand zur Kita „Kleine Strolche“

Betrieb muss wegen fehlender Genehmigung eingestellt werden.

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Die Kita „Kleine Strolche“ muss Ende August geschlossen werden. Den dort betreuten Kindern wird ein alternativer Platz angeboten. Symbolfoto: Stadt Wedel/Kamin
Die Kita „Kleine Strolche“ muss Ende August geschlossen werden. Den dort betreuten Kindern wird ein alternativer Platz angeboten. Symbolfoto: Stadt Wedel/Kamin
  • Baugenehmigung war an Krankenhausbetrieb gebunden.

  • Lösungsversuche zum Erhalt der Kita waren nicht erfolgreich.

  • Betreute Kinder erhalten ein anderes Platzangebot.

 

Zur aktuellen Diskussion zur Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ in Bezug auf die Pressemitteilung der Regio Kliniken GmbH vom heutigen Tag informiert die Stadt Wedel mit folgendem Sachstand:

Die Kita wird zum 31.08.2023 geschlossen. Der Kita-Betrieb war an den Betrieb des Krankenhauses gekoppelt und das Krankenhaus wird nicht mehr betrieben.

Im November 2008 wurde die Baugenehmigung für die „Nutzungsänderung / Umbau des ehemaligen Schwesternwohnheimes in eine Kindertagesstätte (Betriebskindergarten) und 8 Mitarbeiterwohnungen“ erteilt. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Stadt Wedel. Vorhaben sind nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 35 BauGB zulässig. Aufgrund dieser Einschränkungen wurde die Erteilung der Baugenehmigung „Betriebskindergarten/Betriebswohnungen“ mittels Baulast an den Krankenhausbetrieb gebunden. Die Genehmigung der Nutzung hängt also an dem Krankenhausbetrieb von 2008. Mit Einstellung des Krankenhausbetriebes muss der Betrieb von Kindergarten und Wohnungen eingestellt werden.

Eine Nutzung über den Zeitpunkt der Betriebseinstellung hinaus, stellt einen formell und materiell rechtswidrigen Zustand dar. Bei dieser rechtswidrigen Nutzung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gem. § 84 Abs. 1 Nr. 3 LBO.

Lösungsversuche zum Erhalt der Kita waren nicht erfolgreich.

Die Stadt Wedel kann kurzfristig für alle Elementarkinder einen Platz anbieten. Auch Kindern, die nicht aus Wedel kommen, kann ein Platzangebot gemacht werden. Für die Krippenkinder besteht eine gute Kooperation mit der Tagespflege. So stand die Stadt Wedel mit der Familienbildung Wedel e.V. i Kontakt und interessierte Eltern können sich bei der Fachberatung der Familienbildung Wedel e.V. unter kindertagespflege(at)familienbildung-wedel.de melden. Nach Aussage der zuständigen pädagogischen Fachberaterin gibt es noch einige freie Plätze bei den Tagespflegepersonen.

Die Stadt ist sich der schwierigen Situation der Eltern bewusst und macht genau aus diesem Grund dieses kurzfristige Platzangebot und wird die Kommunikation mit den Eltern aufnehmen.

 

Hintergrund Kita am Krankenhausstandort Wedel:

Die Kita „Kleine Strolche“ ist aus einer Betriebskita am Krankenhausstandort Wedel hervorgegangen. Erst die Ankündigung des bisherigen Trägers im vergangenen September, die Trägerschaft weiterzugeben, war der Anlass, dass bei der Suche eines Nachfolgeträgers die baurechtlichen Fragen in den Vordergrund traten. Ein für ein Fortbestehen der Genehmigung erforderlicher Krankenhausbetrieb ist aktuell nicht in Sicht. Deshalb hätte eine neue Bauleitplanung einen anderen baurechtlichen Rahmen schaffen müssen, um einen Kita-Betrieb auch ohne Krankenhausbetrieb zu ermöglichen. Eine solche baurechtliche Änderung im städtischen Außenbereich (also außerhalb des planungsrechtlich festgelegten Siedlungsbereiches) wäre ohne Begleitbetrieb (z. B. eines Krankenhauses) grundsätzlich nicht möglich, da diese Änderung eine stichhaltige Begründung erfordert hätte, warum an diesem isolierten Standort ein Kitabetrieb notwendig sein soll.

Zum anderen wäre eine Änderung der Bauleitplanung mit den verschiedenen notwendigen Beteiligungsschritten von Politik, Verwaltung, Fachbehörden und der allgemeinen Öffentlichkeit nicht in einem Zeitraum seit September zu bewerkstelligen gewesen. Die baurechtlichen Änderungen hätten voraussichtlich erst zu einem Zeitpunkt gegriffen, an dem ohnehin bereits durch die derzeit anstehenden Erweiterungsbauten bestehender Kitas in Wedel eine ausreichende Zahl an Elementarplätzen zur Verfügung stehen soll. 

Letzte Änderung: 09.05.2023

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