Gemäß § 57d Absatz 1 der Gemeindeordnung bedarf es eines Beschlusses des Rates mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder, um ein Abwahlverfahren gegen den Bürgermeister einzuleiten. Am 28. März hat der Rat der Stadt Wedel mit 38 "Ja"- und einer "Nein"-Stimme beschlossen, ein solches Verfahren einzuleiten. Das Standpunktepapier des Rates finden Sie hier.
Die Abstimmung im Rahmen des Abwahlverfahrens findet am 09. Juni parallel zur Europawahl statt. Insgesamt 27.4101 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger entscheiden über folgende Frage: „Soll Bürgermeister Gernot Karl Kaser abgewählt werden?“
Für ein erfolgreiches Abwahlverfahren sind mindestens 20% aller Abstimmungsberechtigten notwendig, was 5482 "Ja"-Stimmen entspricht. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "Nein" beantwortet. Die Abwahl ist gescheitert, wenn weniger als 20% der Stimmberechtigten mit "Ja" stimmen oder wenn mehr Stimmberechtigte mit "Nein" stimmen. Die Zahl der Abstimmungsberechtigten am Abstimmungstag ist für diese Berechnungen maßgeblich.
Nach Durchführung der Abstimmung stellt der Gemeindeabstimmungsausschuss das Ergebnis in einer öffentlichen Sitzung fest. Bei einer erfolgreichen Abwahl tritt der Amtsinhaber mit Feststellung des Ergebnisses in den einstweiligen Ruhestand ein.