Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters

Liebe Abstimmungsberechtigte,

am 09. Juni 2024 findet die Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters statt. Die Abstimmungsbenachrichtigungen hierzu werden Ihnen bis zum 10. Mai zugestellt. Briefabstimmungsunterlagen können jedoch bereits ab dem 29.04.2024 hier angefordert werden. Sie können den Antrag auch per Post, per E-Mail stellen - oder Sie kommen persönlich ab dem 29.04.2024 zu den gewohnten Öffnungszeiten ins Rathaus (EG, Raum Wolgast). Hier können Sie auch direkt Ihre Stimme abgeben. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

 

Die 16 Wahllokale sind von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie geöffnet. Eine Übersicht der Wahllokale finden Sie hier . Ihr Wahllokal für die Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters finden Sie auf Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung, die Ihnen rechtzeitig vor der Abstimmung mit den Standpunkten der Gemeindevertretung im Zeitraum vom 06. - 10. Mai per Post zugestellt wird.

 

Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 6 Wochen (seit 28.04.2024) im Wahlgebiet eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes haben.

Zur Abstimmung müssen Sie Ihre Abstimmungsbenachrichtigung, einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mitbringen.

Gemäß § 57d Absatz 1 der Gemeindeordnung bedarf es eines Beschlusses des Rates mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder, um ein Abwahlverfahren gegen den Bürgermeister einzuleiten. Am 28. März hat der Rat der Stadt Wedel mit 38 "Ja"- und einer "Nein"-Stimme beschlossen, ein solches Verfahren einzuleiten. Das Standpunktepapier des Rates finden Sie hier.

 

Die Abstimmung im Rahmen des Abwahlverfahrens findet am 09. Juni parallel zur Europawahl statt. Insgesamt 27.4101 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger entscheiden über folgende Frage: „Soll Bürgermeister Gernot Karl Kaser abgewählt werden?“

Für ein erfolgreiches Abwahlverfahren sind mindestens 20% aller Abstimmungsberechtigten notwendig, was 5482 "Ja"-Stimmen entspricht. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "Nein" beantwortet. Die Abwahl ist gescheitert, wenn weniger als 20% der Stimmberechtigten mit "Ja" stimmen oder wenn mehr Stimmberechtigte mit "Nein" stimmen. Die Zahl der Abstimmungsberechtigten am Abstimmungstag ist für diese Berechnungen maßgeblich.

Nach Durchführung der Abstimmung stellt der Gemeindeabstimmungsausschuss das Ergebnis in einer öffentlichen Sitzung fest. Bei einer erfolgreichen Abwahl tritt der Amtsinhaber mit Feststellung des Ergebnisses in den einstweiligen Ruhestand ein.

Wenn Sie am Abstimmungstag verhindert sind, können Sie auch per Briefabstimmung abstimmen. Hierfür beantragen Sie bitte rechtzeitig die Briefwahlunterlagen online, per E-Mail oder persönlich im Rathaus.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Wahlbüro gerne zur Verfügung Tel.: 04103 707 370.

Mit freundlicher Unterstützung von...