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Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen

Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.

Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:

  • § 61 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag)
  • § 64 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
  • § 63 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
  • § 62 LBO - Genehmigungsfreistellung.

Ansprechpartner

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Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt

Rathausplatz 3 - 5
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Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
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Do. 15.00 Uhr – 19.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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Frau Britta Flieger

Fachdienst Bauaufsicht

Kontakt herunterladen Etage: II. OG
Zimmer: 229
Tel:+49 4103 707-355 Fax:+49 4103 70788-355 E-Mail:b.flieger(at)stadt.wedel.de

Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht

Herr F. Rausch

Fachdienst Bauaufsicht

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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