Zuständigkeitsfinder
Abfrage der Betreiber von Richtfunkstrecken im vorgegebenen Plangebiet
Wenn Sie Anfragen oder Hinweise zu Richtfunkstörungen haben, können Sie per E-Mail in Kontakt mit der Bundesnetzagentur treten. Als Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanungen prüft die Bundesnetzagentur Ihr Anliegen und gibt Ihnen eine Stellungnahme hierzu.
Die Bundesnetzagentur teilt Frequenzen für das Betreiben von Richtfunkanlagen zu. Sie kann in Planungs- und Genehmigungsverfahren, im Rahmen des Baurechts beziehungsweise des Immissionsschutzrechts, einen Beitrag zur Vermeidung von Richtfunkstörungen leisten. Solche Richtfunkstörungen können durch neue, hohe Bauwerke entstehen, zum Beispiel durch Windkraftanlagen oder Hochhäuser.
Um entsprechende Richtfunkstörungen zu vermeiden, teilt die Bundesnetzagentur auf Anfrage die Namen und Anschriften der für das Baugebiet in Frage kommenden Richtfunkbetreiber für den aktuellen Zeitpunkt mit.
Somit können Planungsträger, die eventuell betroffenen Richtfunkbetreiber frühzeitig über die vorgesehenen Baumaßnahmen beziehungsweise Flächennutzungen informieren. Die Bundesnetzagentur prüft zudem, ob Funkstellen des Ortungsfunks (Radar) oder die im öffentlichen Interesse betriebenen Funkmessstationen der Bundesnetzagentur beeinflusst werden.
Die Auswahl beziehungsweise die Errichtung der Sende- und Empfangsstandorte von Richtfunkstrecken und die damit verbundene Festlegung der Trassenführung erfolgen in Verantwortung der Richtfunkbetreiber. Der Schutz von Richtfunktrassen sowie die Wahrung von Interessen gegenüber Städten und Gemeinden ist ausschließlich Angelegenheit der Richtfunkbetreiber.
Informationen zu konkreten Trassenverläufen und technischen Parametern enthalten Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse. Sie können nur direkt bei den Richtfunkbetreibern eingeholt werden. Sicherheitsabstände zu Richtfunkstrecken sind mit den betroffenen Richtfunkbetreibern abzustimmen.
Kurztext
- Stellungnahmen zur Bauleitplanung Erbringung
- Beteiligung Träger öffentlicher Belange
- Bauleitplanung: Behörden stellen eine formgebundene Anfrage bei der Bundesnetzagentur per E-Mail
- Beteiligung der Bundesnetzagentur als Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanungen zur Vermeidung von Richtfunkstörungen
- zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)
Ihre Anfrage zu Bauleitplanungen können Sie per E-Mail an die Bundesnetzagentur senden:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur.
- Laden Sie sich das "Formular zur Abfrage der Betreiber von Richtfunkstrecken im vorgegebenen Plangebiet" herunter.
- Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die folgende E-Mail-Adresse: 226.Postfach@BNetzA.de
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anfrage und schickt Ihnen eine Stellungnahme per E-Mail.
Voraussetzungen
Es liegen keine Voraussetzungen vor.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten.
Es fallen keine Kosten an.
Der Anfrage sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungspunkten (keine Katasterkarten)
§ 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 35 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienst vorhanden: Nein
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 226
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin, Stadt
Tel:+49 228 14-0
Fax:+49 228 14-8872
E-Mail:226.postfach(at)bnetza.de
Öffnungszeiten:
Servicezeiten
Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
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Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
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