Zuständigkeitsfinder
Außenwerbung: Genehmigung
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um Außenwerbung innerhalb von Ortsdurchfahrten geht,
- an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, wenn es um Ausnahmen hinsichtlich Außenwerbung außerhalb von Ortsdurchfahrten geht.
Regionale Hinweise
Für im Boden verankerte Außenwerbung wenden Sie sich bitte an die Kontakte aus dem Fachdienst Bauverwaltung.
Bei mit Gebäude verbundener Außenwerbung wenden Sie sich an den Kontakt im Fachdienst Bauaufsicht.
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:info(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Mitarbeiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Hoffmann
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Kontakt herunterladen Zimmer: 37 Tel:+49 4103 707-247 Fax:+49 4103 70788-247 E-Mail:S.Hoffmann(at)stadt.wedel.de
Amt für Planfeststellung Verkehr
Hopfenstraße 29
24103 Kiel
Tel:+49 431 988-0
Fax:+49 431 9886209-999
E-Mail:Planfeststellung(at)wimi.landsh.de
Web:schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/APV/apv_node.html
Fachdienst Bauaufsicht
Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:info(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein