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Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
Die Verwendung bestimmter Bauprodukte erfordert eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung.
Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.
Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.
An eine anerkannte Überwachungsstelle.
Anerkannte Überwachungsstellen können Sie dem Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) entnehmen.
§ 19 Abs. 6 in Verbindung mit § 26 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
- Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- die Beratung über Pflanzenschutzmittel / die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
Ansprechpartner
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel:+49 30 78730-0
Web:www.dibt.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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