Zuständigkeitsfinder
Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis
Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
§ 34a Gewerbeordnung (GewO)
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:+49 431 530550-0
Fax:+49 431 530550-99
E-Mail:info(at)ea-sh.de
Web:www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:+49 431 5194-0
Fax:+49 431 5194-234
E-Mail:info(at)kiel.ihk.de
Web:www.ihk-schleswig-holstein.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein