Zuständigkeitsfinder

Gemeinschaftsschule und Gemeinschaftsschule mit Oberstufe

Die Gemeinschaftsschulen (GS) umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10, die GS mit Oberstufe die Jahrgangsstufen 5-13.

Die Gemeinschaftsschule umfasst in der Sekundarstufe I die sechs Jahrgangsstufen 5 bis 10. Gegebenenfalls schließt sich eine gymnasiale Oberstufe mit den Jahrgängen 11 bis 13 an. Die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe umfassen also die Jahrgangsstufen 5 bis 13.
Herausragendes Merkmal der Gemeinschaftsschulen ist das gemeinsame Lernen.
Gemeinschaftsschulen sind der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet, unabhängig von den zu erreichenden Schulabschlüssen.

Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten wird vor allem durch Formen binnendifferenzierten Unterrichts entsprochen. Die Gemeinschaftsschule führt Schülerinnen und Schüler aller Begabungen in einem gemeinsamen Bildungsgang zu den Schulabschlüssen der Sekundarstufe I oder zur Versetzung in die Oberstufe.

In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 erhält die Schülerin oder der Schüler Zeugnisse in Form eines Berichtszeugnisses. Spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 8 müssen Notenzeugnisse vergeben werden.

Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler, die eine längere Lernzeit benötigen, die Flexible Übergangsphase (FlexPhase) besuchen, bei der die Jahrgangsstufen 8 und 9 in drei Jahren durchlaufen werden.

Am Ende der Jahrgangsstufe 9 kann der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss), am Ende der Jahrgangsstufe 10 der Mittlere Schulabschluss erworben werden. Wie für alle Schulabschlüsse in Schleswig-Holstein müssen dafür Prüfungen abgelegt werden, zu denen zentral gestellte schriftliche Arbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch, mindestens eine mündliche Prüfung sowie eine Projektpräsentation gehören. Die Gemeinschaftsschule führt darüber hinaus auch zu einer Versetzung in die gymnasiale Oberstufe beziehungsweise „Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen“ in einem 9-jährigen Bildungsgang zum Abitur.

Zum Schuljahr 2010/11 sind alle bestehenden Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.

Ab dem Schuljahr 2011/12 sind die Hauptschulen zusammen mit den Realschulen zu Regionalschulen zusammengeführt oder in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.

Ab dem Schuljahr 2014/2015 sind alle Regionalschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.

Weitere Informationen zu Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein finden sie im Landesportal „Bildung Schleswig-Holstein“.

Gemeinschaftsschulen

Ansprechpartner

Elbschule Wedel

Rosengarten 10
22880 Wedel
E-Mail:info(at)elbschule-wedel.de


Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschule der Stadt Wedel in Wedel

Tinsdaler Weg 44
22880 Wedel
Tel:+49 4103 912160 Fax:+49 4103 9121620 E-Mail:ebg.wedel(at)schule.landsh.de Web:www.ebg-wedel.de

Mitarbeiter Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschule der Stadt Wedel in Wedel

Herr Stephan Krumme


Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschule der Stadt Wedel in Wedel - Außenstelle Theodor-Storm-Schule

Pulverstraße 2
22880 Wedel
Web:ebg-wedel.de


Gebrüder-Humboldt-Schule, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Wedel in Wedel

Rosengarten 18
22880 Wedel
Tel:+49 4103 912150 Fax:+49 4103 9121520 E-Mail:gebrueder-humboldt-schule.wedel(at)schule.landsh.de Web:www.ghswedel.de

Mitarbeiter Gebrüder-Humboldt-Schule, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Wedel in Wedel

Herr Frank Wolff


Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel:+49 431 988-0 E-Mail:poststelle(at)bimi.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html


Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel:0431 988-2302 Fax:0431 988-2528


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Donnerstag   15.00 - 19.00 Uhr
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