Zuständigkeitsfinder

Straßennamenvergabe

Die Vergabe von Straßennamen erfolgt durch die jeweils zuständige Gemeinde.

Die Straßennamensgebung ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.

Straßennamen:
Straßennamen dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für Bürger und Behörden in gleicher Weise. Neben der Ordnungsfunktion kann die Straßenbenennung der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.
Das Recht, den öffentlichen Straßen (und Plätzen) Namen zu geben, ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden. Das Benennungsrecht umfasst auch das Recht, bestehende Namen zu ändern. Die Straßenbenennung steht im Ermessen der Gemeinde. Sie hat bei der Wahl des Straßennamens einen weiten Ermessensspielraum. Ein „Recht“ auf einen bestimmten Straßennamen hat der Anlieger nicht. Die Straßennamen müssen eine hinreichende Unterscheidbarkeit gewährleisten. Bei einer Straßenumbenennung sind bestehende Interessen der Anlieger an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

Straßennamensschilder:
Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen seiner Kompetenz für die Erschließung von Grundstücken in § 126 Baugesetzbuch Regelungen für Kennzeichen und Hinweisschilder für Erschließungsanlagen und für (Haus-) Nummern getroffen. Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen, Ändern und Entfernen von Kennzeichen und Hinweisschildern für Erschließungsanlagen auf seinem Grundstück zu dulden. Auch das Betreten des Grundstückes zu diesem Zweck ist zu dulden. Die Kosten der Anbringung der Straßennamensschilder hat der Erschließungsträger (nicht der Grundstückseigentümer) zu tragen.

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren Bezirk die Straße oder der Platz liegt.

Ansprechpartner

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Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt

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22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:info(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

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Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

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Herr Karl-Heinz Grass

Fachdienstleiter
Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung

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Mitarbeiter Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung

Frau Matthies

Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung

Kontakt herunterladen Zimmer: 201 Tel:+49 4103 707-290 Fax:+49 4103 70788-290 E-Mail:k.matthies(at)stadt.wedel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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