Zuständigkeitsfinder
Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Wer Tiere schlachten oder im Zusammenhang hiermit betäuben möchte, muss gegenüber der zuständigen Behörde die dafür notwendige Sachkunde nachweisen.
Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit
- schlachten oder
- im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
- betäuben will,
bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.
Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Keine
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Ausbildungszeugnisse,
- gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
- Personalausweis.
- § 4 Abs. 2 Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutzschlachtverordnung - TierSchlV),
- Verordnung (EG) 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung,
- § 4 Abs. 2 Tierschutzgesetz
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".
- Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
- Bauprodukte / Bauarten: Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle - Anerkennung
- Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung
- Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-2206
Fax:+49 4121 4502-92324
E-Mail:vetamt(at)kreis-pinneberg.de
Web:www.kreis-pinneberg.de/Kreisverwaltung/Verwaltungsstruktur/Fachbereich+Ordnung/Fachdienst+Sicherheit+und+Verbraucherschutz/Veterin%C3%A4r_+und+Lebensmittelaufsicht.html
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.30 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 15.00 - 19.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 13.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
Telefonische Erreichbarkeit
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Donnerstag | 08.00 -19.00 Uhr |
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