Zuständigkeitsfinder

Vereine

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

An das zuständige Amtsgericht.

Gerichtsverzeichnis

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§§ 21 ff. BGB

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden

Ansprechpartner

Amtsgericht Pinneberg

Bahnhofstraße 17
25421 Pinneberg
Tel:+49 4101 503-0 Fax:+49 4101 503-262 E-Mail:verwaltung(at)ag-pinneberg.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LGITZEHOE/Landgerichtsbezirk/Amtsgerichte/Pinneberg/_documents/pinneberg.html

Postanschrift:

25401 Pinneberg


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 19.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 -19.00 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

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