Zuständigkeitsfinder
Vereine
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
An das zuständige Amtsgericht.
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Amtsgericht Pinneberg
Bahnhofstraße 17
25421 Pinneberg
Tel:+49 4101 503-0
Fax:+49 4101 503-262
E-Mail:verwaltung(at)ag-pinneberg.landsh.de
Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LGITZEHOE/Landgerichtsbezirk/Amtsgerichte/Pinneberg/_documents/pinneberg.html
Postanschrift:
25401 Pinneberg
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.30 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 15.00 - 19.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 13.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.00 -16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 -19.00 Uhr |
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22880 Wedel
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