Zuständigkeitsfinder
Verkehrsrechtliche Anordnungen
Die Nutzung des Straßenverkehrsraumes darf grundsätzlich nur im Rahmen der StVO erfolgen.
Für alle darüber hinaus geltenden Nutzungen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Regionale Hinweise
Für die nachfolgenden Nutzungen ist eine solche Ausnahmegenehmigung u.a. erforderlich:
- Einrichtung von Halteverboten z.B. für Umzüge, Geschäftseröffnungen/-räumungen
- Lagerung von Baumaterial auf Gehwegen
- Aufstellung von Containern auf Parkstreifen
- Handlungen entgegen der Anordnung durch Verkehrszeichen
- Laternenumzüge u.ä. Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Straßenfeste u.ä. Veranstaltungen
Bei Baumaßnahmen, die sich auf den Straßenverkehrsraum auswirken, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich. In diesem Zusammenhang werden auch die erforderlichen Sicherungen sowie ggf. erforderliche Umleitungen etc angeordnet.
Im Fall einer Aufgrabung ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich, da der Antrag vom Fachbereich Bauen und Umwelt weitergeleitet wird.
20,- € bis 1000,- €
Schriftlicher Antrag mit Angabe:
- Zeitpunkt oder Zeitdauer
- Ort, ggf. Lageplan
- kurze Beschreibung der Maßnahme (Grund, Zweck)
§§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Ansprechpartner
Verkehrsaufsicht
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:verkehrsaufsicht(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
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Donnerstag | 15.00 - 19.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 13.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
Telefonische Erreichbarkeit
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Donnerstag | 08.00 -19.00 Uhr |
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