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Verkehrsüberwachung

Die Verkehrsüberwachung (z.B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

Regionale Hinweise

Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr-

Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen eingehalten werden, um ein geordnetes Miteinander aller Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr zu gewährleisten. Verstöße gegen die StVO stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die zu ahnden sind.

Um die öffentliche Sicherheit im ruhenden Verkehr zu gewährleisten, ist ein konsequentes Einschreiten bei festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten notwendig.

  • An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
  • an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
  • direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.

Verkehrsüberwachung

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
  • Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG),
  • Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG),
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG),
  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

StVG

StVO

StVZO

FZV

FeV

FPersG

BKrFQG

PBefG

GGBefG

GüKG

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Landespolizei Schleswig-Holstein

Verkehr und Mobilität

Ansprechpartner

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:ordnungsbehoerde(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung


Bußgeldstelle

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice | Bußgeldstelle

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:bussgeldstelle(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
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Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

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Mitarbeiter Bußgeldstelle

Frau Malz

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Kontakt herunterladen Zimmer: 33 Tel:+49 4103 707-433 Fax:+49 4103 70788-433 E-Mail:bussgeldstelle(at)stadt.wedel.de

Mitarbeiter Bußgeldstelle

Frau Szymanski

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Kontakt herunterladen Zimmer: 35 Tel:+49 4103 707-374 Fax:+49 4103 70788-374 E-Mail:bussgeldstelle(at)stadt.wedel.de


Landespolizeiamt - Dezernat 13

Mühlenweg 166
24116 Kiel
Tel:+49 431 160-0 Fax:+49 431 160-60109 E-Mail:kiel.lpa13(at)polizei.landsh.de Web:www.polizei.schleswig-holstein.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Dienstag   8.30 -13.00 Uhr
Mittwoch   8.30 -13.00 Uhr
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Freitag   8.30 -13.00 Uhr


Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

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