Unmittelbare Wahlvorschläge können von Parteien und Wählergruppen sowie von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber) eingereicht werden. Listenwahlvorschläge können nur von den Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.
In Wedel sind 16 Vertreterinnen und Vertreter unmittelbar in den Wahlkreisen zu wählen. Weitere 15 Vertreterinnen und Vertreter werden über die Liste gewählt.
Eine grafische Darstellung der Wahlkreiseinteilung des Stadtgebietes finden sie hier.
Jede Partei oder Wählergruppe kann einen Listenwahlvorschlag mit einer unbegrenzten Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern einreichen.
Jede Bewerberin und jeder Bewerber kann nur auf einem unmittelbaren Wahlvorschlag und nur auf einem Listenwahlvorschlag benannt werden. Eine Mehrfachkandidatur ist nicht möglich. Als Bewerberin oder Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur benannt werden, wer in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe hierzu gewählt worden ist. Eine Bewerberin oder ein Bewerber muss schriftlich ihre oder seine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe erteilen.
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 55. Tag vor der Wahl (bei der Kommunalwahl 2023 ist dieses der 20. März 2023), 18.00 Uhr, bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen:
Gemeindewahlleiter
Stadt Wedel
Fachdienst Interner Dienstbetrieb
Wahlbüro
Zimmer 112
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet in einer öffentlichen Sitzung am 24. März 2023 über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen:
- Unmittelbarer Wahlvorschlag (Anlage 8)
- Listenwahlvorschlag (Anlage 9)
- Erklärung als Bewerberin/Bewerber (Anlagen 12)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 14)
- Versicherung an Eides Statt der Bewerberin/des Bewerbers (Anlage 15)
- Erklärung über die Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern (Anlage 17)
Zugelassene Wahlvorschläge:
Eine Liste mit den zugelassenen Wahlvorschlägen finden Sie nach der Zulassung durch den Gemeindewahlausschuss am 24.03.2023 hier.
- Unmittelbare Wahlvorschläge
- Listenwahlvorschläge