Doppeleiche: Baubeginn mit Leitungsverlegungen

Nicht alle Bäume können erhalten werden - hier sind Nachpflanzungen gemäß der Baumschutzsatzung zu leisten.

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Der Bereich an der Doppeleiche bekommt ein neues Gesicht. Foto: Stadt Wedel
Der Bereich an der Doppeleiche bekommt ein neues Gesicht. Foto: Stadt Wedel

Mit vorbereitenden Baumaßnahmen zunächst auf städtischem Grund beginnen in der kommenden Woche die Arbeiten für das Wohnbauprojekt an der Doppeleiche. Den Auftakt machen Arbeiten für die Verlegung des Versorgungsleitungsnetzes im Baubereich. Da die Leitungen sowohl auf städtischem als auch auf privatem Grund verlaufen, ist hier die Stadt Wedel in die Koordinierung involviert.

 

Bauherr des Projektes ist die Stadtsparkasse Wedel. Diese hat aktuelle Details zu dem Bauprojekt in einer eigenen Pressemitteilung vorgestellt. 

 

Mit Umbau der Flächen an der Doppeleiche ergibt sich die notwendige Umstrukturierung des Leitungsnetzes, da innerhalb des zu bebauenden Grundstücks u. a. mehrere Stromversorgungsleitungen als auch Glasfaser-Hauptversorgungstrassen verschiedener Anbieter sowie private Entwässerungsleitungen für Schmutz- und Regenwasser verlaufen.

Mit der Umstrukturierung des Leitungsnetzes ist ebenso die Umsetzung der auf dem Gelände vorhandenen Anlagen wie eine Netzstation und mehrere Verteilerschränke erforderlich. Insgesamt werden mit Blick auf alle umzulegenden und neu herzustellenden Leitungstrassen für Strom, Telekomunikation, Fernwärme, der neuen Hausanschlüsse des Gebäudes und der privaten Entwässerungsleitungen der umliegenden Bestandsgebäude in Summe ca. 1,5 Kilometer Leitungstrassen hergestellt.    

Darüber hinaus können im Zuge des Bauprojektes nicht alle bestehenden Bäume erhalten werden. Die notwendigen Fällungen wurden auf Basis der Wedeler Baumschutzsatzung mit der Auflage von Nachpflanzungen genehmigt. Grundlage für die Genehmigung war der am 17.12.2020 positiv durch den Rat beschlossene Bebauungsplan Nr. 2a „Doppeleiche“.

Insgesamt müssen neben 5 Bäumen, die erhalten werden können, 23 Bäume gefällt werden – davon acht auf dem Grundstück der Stadtsparkasse Wedel und 15 auf städtischem Grund. Hier wird für die auflagengemäße Nachpflanzungen gesorgt. Auf der verbleibenden städtischen Fläche werden zwei neue Bäume im Bereich einer Nebenfläche am Tinsdaler Weg gepflanzt. Die Stadtsparkasse wird fünf neue Bäume direkt auf ihrem Grundstück an der Doppeleiche pflanzen. Die dann noch fehlenden Bäume müssen entsprechend der Auflagen der Wedeler Baumschutzsatzung an anderen Standorten gepflanzt und Ihre Pflanzung nachgewiesen werden.  

Die Genehmigung der Fällungen ist mit der Auflage verbunden, dass Ersatzpflanzungen nach § 8 Abs. 1 der Baumschutzsatzung auf dem genannten Grundstück oder alternativen Standorten mit 26 standortgerechten Laubbäumen durchgeführt werden. Der Stammumfang beträgt mindestens 16 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Die Ersatzbepflanzungen sind unaufgefordert durch Vorlage eines Nachweises und genauer Angabe des Standortes bis zum 31.12.2023 nachzuweisen.

Die Ersatzpflanzungen werden für Bäume über 60 cm Stammumfang durch den § 8 Abs. 1 Nr. 1 der Baumschutzsatzung verbindlich geregelt. Dies betrifft 20 Bäume, sodass sich 23 Ersatzpflanzungen ergeben. Drei Bäume, die sich bisher im Eigentum der Stadt Wedel befanden, sollen gefällt werden, sind jedoch nicht von der Baumschutzsatzung betroffen. Ein Ausgleich des Naturhaushaltes soll hier dennoch stattfinden, sodass drei weitere Ersatzpflanzungen zur Auflage gemacht werden. Somit ergeben sich 26 Ersatzpflanzungen. Der Ausgleich der Bäume kann, gemäß des Bescheids, auch durch 500 € Ausgleichzahlung pro Baum erfolgen.

 

Hintergrund Bauprojekt Doppeleiche

Der Bauherr, die Stadtsparkasse Wedel, hatte vor den Bauplanungen des Wohn- und Geschäftshauses an der Doppeleiche einen so genannten Planungswettbewerb durchgeführt. Dies geschah auch auf Wunsch der Stadt Wedel, die für den Bau an exponierter Stelle einen transparenten Planungsprozess eingefordert hatte. Hierbei konnten vier ausgewählte Planungsbüros ihre Entwürfe für das Projekt einreichen. Das Preisgericht hatte dann im Juni 2019 den Siegerentwurf für den Neubau gekürt, der die derzeit leerstehende Stadtsparkassen-Filiale ersetzen soll. Der Entwurf des Hamburger Büros „Fusi & Ammann Architekten“ hatte sich schließlich gegen die Entwürfe der anderen drei Architektenbüros durchgesetzt.

Letzte Änderung: 23.06.2023

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