Melderegisterauskünfte

Wenn Sie für eine Wohnung in Wedel gemeldet sind oder waren, können Sie sich gebührenfrei im Büro für Einwohnerservice Auskünfte zu den über Ihre Person gespeicherten Daten geben lassen.

Sollten Sie eine andere Person suchen, kann Ihnen eine kostenpflichtige Melderegisterauskunft erteilt werden.    

Insofern Auskünfte zum Zweck der Werbung und des Adresshandels bei der Meldebehörde angefragt werden, so werden diese Meldedaten nur noch übermittelt, wenn der betroffene Bürger mit der Übermittlung seiner Meldedaten zu diesem Zweck einverstanden erklärt.  

Allgemeine Informationen:

Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten erhalten Sie im Büro für Einwohnerservice.

Für jede Melderegisterauskunft ist es erforderlich, dass die Meldebehörde eine Person aus dem Datenbestand eindeutig identifizieren kann. Es ist daher notwendig, dass Sie Vor- und Familiennamen, letzte bekannte Anschrift und möglichst das Geburtsdatum der gesuchten Person angeben. Der Zweck der Anfrage muss angegeben werden.

Melderegisterauskünfte über eine andere Person sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. Die Meldebehörde darf über folgende Daten einzelner bestimmter Personen Auskunft erteilen (einfache Melderegisterauskunft):

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache  

Durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015, sind neben den Angaben zur Person noch folgende Angaben bei der Melderegisteranfrage zu machen:  

  • Angaben zum gewerblichen Zweck
  • Erklärung, dass die Daten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet werden

Fehlen die oben genannten Angaben, ist die Erteilung einer Melderegisterauskunft unzulässig.  

Sollten Sie weitere Angaben benötigen, handelt es sich um eine erweiterte Melderegisterauskunft. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.

Die Erteilung einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft können Sie schriftlich oder persönlich beantragen.

Notwendige Unterlagen:

  • Angaben zum gewerblichen Zweck
  • Erklärung, dass die Daten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet werden.
  • Ggf. Unterlagen zum Nachweis des berechtigten Interesses bei erweiterten Melderegisterauskünften
  • Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft

 

Gebühren:

  • einfache Melderegisterauskunft: 12,00 €
  • einfache Melderegisterauskunft mit erhöhtem Aufwand (Archivauskunft): 16,00 €
  • erweiterte Melderegisterauskunft: 14,00 €

Die entsprechende Auskunftsgebühr wird Ihnen im Zuge der Auskunftserteilung in Rechnung gestellt.

Online Melderegisterauskunft:

Sollten Sie sich für eine schnellere und kostengünstigere Erteilung von Melderegisterauskünften interessieren, gibt es auch die Möglichkeit einer Online Melderegisterauskunft. Hierzu ist es notwendig, dass Sie sich unter www.service.schleswig-holstein.de registrieren.

Mit freundlicher Unterstützung von...