Melderegisterauskünfte
Wenn Sie für eine Wohnung in Wedel gemeldet sind oder waren, können Sie sich gebührenfrei im Büro für Einwohnerservice Auskünfte zu den über Ihre Person gespeicherten Daten geben lassen.
Sollten Sie eine andere Person suchen, kann Ihnen eine kostenpflichtige Melderegisterauskunft erteilt werden.
Insofern Auskünfte zum Zweck der Werbung und des Adresshandels bei der Meldebehörde angefragt werden, so werden diese Meldedaten nur noch übermittelt, wenn der betroffene Bürger mit der Übermittlung seiner Meldedaten zu diesem Zweck einverstanden erklärt.
Allgemeine Informationen:
Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten erhalten Sie im Büro für Einwohnerservice.
Für jede Melderegisterauskunft ist es erforderlich, dass die Meldebehörde eine Person aus dem Datenbestand eindeutig identifizieren kann. Es ist daher notwendig, dass Sie Vor- und Familiennamen, letzte bekannte Anschrift und möglichst das Geburtsdatum der gesuchten Person angeben. Der Zweck der Anfrage muss angegeben werden.
Melderegisterauskünfte über eine andere Person sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. Die Meldebehörde darf über folgende Daten einzelner bestimmter Personen Auskunft erteilen (einfache Melderegisterauskunft):
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015, sind neben den Angaben zur Person noch folgende Angaben bei der Melderegisteranfrage zu machen:
- Angaben zum gewerblichen Zweck
- Erklärung, dass die Daten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet werden
Fehlen die oben genannten Angaben, ist die Erteilung einer Melderegisterauskunft unzulässig.
Sollten Sie weitere Angaben benötigen, handelt es sich um eine erweiterte Melderegisterauskunft. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.
Die Erteilung einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft können Sie schriftlich oder persönlich beantragen.
Notwendige Unterlagen:
- Angaben zum gewerblichen Zweck
- Erklärung, dass die Daten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet werden.
- Ggf. Unterlagen zum Nachweis des berechtigten Interesses bei erweiterten Melderegisterauskünften
- Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
Gebühren:
- einfache Melderegisterauskunft für private Zwecke: 12,00 €
- einfache Melderegisterauskunft mit erhöhtem Aufwand (Archivauskunft): 16,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft: 14,00 €
Die Gebühr erhöht sich um 1,00 €, soweit die erteilte Auskunft für gewerbliche Zwecke verwendet wird. Die Gebühr erhöht sich um 2,00 €, soweit die Auskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels erteilt wird.
Bitte begleichen Sie die Gebühr gleich mit Ihrer Anfrage:
- per Verrechnungsscheck
- per Überweisung auf das Konto bei der Stadtsparkasse Wedel
Empfänger:
Stadt Wedel
IBAN: DE34 2215 1730 0000 0000 19
BIC: NOLADE21WED
Als Verwendungszweck geben Sie bitte das Kassenzeichen 1220-01003-02 und den Verwendungszweck „Melderegisterauskunft“ an.
Online Melderegisterauskunft:
Sollten Sie sich für eine schnellere und kostengünstigere Erteilung von Melderegisterauskünften interessieren, gibt es auch die Möglichkeit einer Online Melderegisterauskunft. Hierzu ist es notwendig, dass Sie sich unter www.service.schleswig-holstein.de registrieren.