Zuständigkeitsfinder
Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
§§ 47 bis 52 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.
Ansprechpartner
Allgemeine Sozialhilfe
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:sozialamt(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 15:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr
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Tel:04121 - 4502-0
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Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-3472
Fax:+49 4121 4502-93472
E-Mail:u.fahrenkrug(at)kreis-pinneberg.de
Web:kreis-pinneberg/Verwaltung/Fachbereich%20Familie_%20Teilhabe%20und%20Soziales/Fachdienst%20Soziales.html
Öffnungszeiten:
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Donnerstag | 08.00 -19.00 Uhr |
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