Zuständigkeitsfinder
Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sofern Bundeswehr oder THW wirtschaftlich tätig werden, benötigen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.
Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordern diese eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder Handwerkskammer (HWK), dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Wirtschaftliche Leistungen können zum Beispiel sein:
- Ausgeben von Mahlzeiten bei Volksfesten,
- Vermieten von Zelten,
- Transporteinsätze,
- Kranarbeiten,
- Hubschrauberflüge,
- Baumfällung,
- Demontagearbeiten,
- Sprengen von Ruinen.
An die zuständige Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
Keine
Angaben über
- Art und Zweck der beabsichtigten Maßnahme beziehungsweise des Einsatzes,
- Einsatzort,
- Dauer der Maßnahme,
- Bezeichnung der durchführenden Einrichtung, welche Ortsgruppe,
- Gründe, warum kein gewerbliches Unternehmen für die Maßnahme in Frage kommt,
- Komplette Anschrift des Antragstellers mit Kontaktdaten für Rückfragen.
Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.
IHK - Wirtschaftliche Tätigkeit von öffentlichen Einrichtungen
- Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erhalten
- Behördennummer 115
- Die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen
- Erlaubnis zum Betrieb eines Versicherungsunternehmens beantragen
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:+49 431 5194-0
Fax:+49 431 5194-234
E-Mail:infothek(at)kiel.ihk.de
Web:www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Telefonische Erreichbarkeit
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