Bürgermeisterwahl 2024 Am 17. November und 08. Dezember

Stichwahl am 08. Dezember 2024

Die Bürgermeisterwahl in Wedel wird am 8. Dezember 2024 in einer Stichwahl zwischen den Kandidat:innen Julia Fisauli-Aalto und Timo Steyer entschieden. Dies stellte der Gemeindewahlausschuss der Stadt Wedel in seiner Sitzung am Nachmittag des 18. November 2024 auch offiziell fest. Bei der Bürgermeisterwahl am 17. November hatte keine:r der vier Kandidat:innen die notwendige Mehrheit von mehr als 50 Prozent der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen können.

Wer nun in der Stichwahl die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereint, ist für die sechsjährige Amtszeit als Bürgermeister:in der Stadt Wedel gewählt.

Die vorläufigen Ergebnisse der Auszählungen am 8. Dezember 2024 können ab 18:00 Uhr auf wahlen-sh.de/bgm_stichwahl_2024_wedel/index.html verfolgt werden.

Das amtliche Wahlergebnis vom 17. November

Kandidat:innen Stimmen in Prozent Stimmen absolut
Fisauli-Aalto, Julia 49,1 5.549
Kuhn, Andreas 9,1 1.024
Steyer, Timo 22,1 2.500
Wittburg, Claudia 19,8 2.236

Alle weiteren Auswertungen finden Sie unter der Ergebnisseite.

Alle wichtigen Info zur Stichwahl für Sie auf einen Blick

Bekomme ich eine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl? 
Nein. Wählende waren bei der Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal  arauf aufmerksam gemacht worden, die Wahlbenachrichtigung wieder mit nach 
Hause zu nehmen und für die mögliche Stichwahl aufzubewahren. Sie gilt dann noch einmal.

Wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe, wie kann ich 
trotzdem wählen?

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht aufbewahrt hat, kann am 08. Dezember (oder 
im Briefwahllokal im Rathaus – siehe übernächster Punkt) auch nach Vorlage des 
Personalausweises im eigenen Wahllokal die Stimme abgeben.


Wenn ich bei der Wahl am 17. November nicht abgestimmt habe, kann ich 
bei der Stichwahl am 08. Dezember trotzdem abstimmen?

Ja. Selbstverständlich können Wahlberechtigte, die am 17. November nicht 
abgestimmt haben, ihre Stimme am 08. Dezember bei der Stichwahl abgeben. 

Wo und bis wann kann ich meine Briefwahlumschläge abgeben?
Grundsätzlich: Die Briefwahl-Umschläge mit dem angekreuzten Stimmzettel müssen am Tag der Wahl bis 18 Uhr das für die Wählerin oder den Wähler jeweils zuständigen Wahllokal erreichen. Das kann auf drei Wegen geschehen: 


a) Der oder die Briefwählende wirft diesen einfach bis 17:00 Uhr am Wahlsonntag in den Briefkasten des Rathauses am Vordereingang.
Die bis dahin eingegangenen Umschläge werden dann von Mitarbeitenden der Stadt Wedel in die jeweils zuständigen Wahllokale ausgefahren und noch rechtzeitig zur Auszählung um 18:00 Uhr an die Wahllokale übergeben.


b) Wer den Wahlumschlag nicht bis 17:00 Uhr am Wahlsonntag ins Rathaus bringen kann, muss den Umschlag am Wahltag selbst in das jeweils zuständige Wahllokal bringen, damit er gezählt werden kann. Die Wahllokale dürfen die Wahlbriefe allerdings nur bis 18:00 Uhr annehmen. Verspätet zugegangene Wahlbriefe dürfen leider nicht mitgezählt werden.


c) Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat, aber nun doch persönlich am Wahlsonntag wählen möchte, kann mit seinen Briefwahlunterlagen auch direkt im zuständigen Wahllokal wählen gehen. Hier ist jedoch zwingend notwendig, dass die Briefwahlunterlagen und der ausgestellte Wahlschein mitgebracht werden, da ohne diese Unterlagen eine Urnenwahl nicht zulässig ist – u. a. um die doppelte Abgabe der Stimme unmöglich zu machen.

 

Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen zur Stichwahl haben, nimmt das Gemeindewahlbüro der Stadt Wedel diese unter wahlen[AT]stadt.wedel.de und am Wahlsonntag telefonisch unter 04103 – 707 370 sehr gerne entgegen.

 

Erstellt von: Gemeindewahlbüro der Stadt Wedel
Letzte Änderung: 19.11.2024