Gut zu Wissen

 

Ausschließlich Toilettenpapier darf in die Toilette.

Häufig finden wir im Kanal folgende Dinge, die aber nicht in den Kanal dürfen:

  • Essensreste und Küchenfette
  • Feuchttücher
  • Hygieneartikel (Binden, Tampons, Wattestäbchen, Zahnseide...)
  • Medikamente
  • Zigaretten
  • Textilien aller Art
  • Chemikalien (Farben,Lacke, Säuren, Schädlingsbekämpfung...)

Die oben genannten Punkte können zu Verstopfungen der Kanäle und Pumpanlagen führen. Diese müssen kostenintensiv entfernt werden und erhöhen somit die Abwassergebühren.

Von den Essensresten und Küchenfetten ernähren sich Ratten, die Essensspuren zu ihrem Ursprung zurückverfolgen können.

Chemikalien und Medikamente vergiften das Abwasser und schädigen nachhaltig die Umwelt.

Was darf in die Toilette?

Gebühren sparen

Die Abwassergebühren lassen sich nicht nur durch Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück vermindern, sondern auch durch die getrennte Abrechnung für verbrauchtes Wasser. Frischwasser, das für die Gartenbewässerung genutzt wird und nicht in die Schmutzwasserkanalisation fließt, kann durch einen eigenen Zwischenzähler/Gartenwasserzähler getrennt erfasst werden. Die Abwassergebühr wird um die Höhe des Zwischenzählerverbrauchs reduziert.

Die Zulassung eines Zwischenzählers muss bei der Stadtentwässerung Wedel beantragt werden. Die Kosten für den Zähler sowie für den Einbau haben die Grundstückseigentümer*innen selbst zu tragen.

Weitere wichtige Informationen Rund um den Zwischenzähler entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Sollten noch Fragen offen sein, kontaktieren Sie mich gern!

Ansprechpartnerin:

Frau Günter
Zimmer 7
Tel.: 04103 18009-10
Fax: 04103 18009-29

Mail

Falls im Bereich der öffentlichen Straße die vorhandenen Straßeneinläufe verstopft sind oder das Oberflächenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, informieren Sie bitte den städtischen Bauhof, damit die Störung beseitigen kann.

Kontakt zum Bauhof der Stadt Wedel
Autal 39
Tel.: 04103 / 707-600
Fax: 04103 / 70788 - 600
E-Mail

Die Abdeckungen von Sielschächten sowie die Straßeneinläufe (Zuständigkeit: Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen) sind im Normalfall die einzigen Dinge, die Straßenbenutzer*innen vom Netz der Entwässerungsleitungen entdecken können. Im Laufe eines einzelnen Tages werden solche Sielabdeckungen oft tausende Mal überfahren, teils von schweren Lastzügen. Das kann dazu führen, dass durch die starke Abnutzung die Sieldeckel beim Überfahren im Rahmen klappern oder sich der Rahmen vom Asphalt löst und störende Überfahrgeräusche entstehen. Die von der Stadtentwässerung neu eingebauten Sieldeckel sind fest im Rahmen arretiert und besitzen dämpfende Einlagen. Störende klappernde Geräusche werden dadurch reduziert. Zusätzlich setzt die Stadtentwässerung auf Sieldeckel, die vom unterliegenden Schachtbauwerk entkoppelt sind, sogenannte selbstnivellierende Sieldeckel. Diese haben unter anderem den Vorteil, dass sie Höhenänderungen der Fahrbahn mitgehen können. Verstärkte Überrollgeräusche durch zu hoch liegende Sieldeckel können so vermieden werden.

Die Stadtentwässerung bittet alle Bürger*innen, defekte Sieldeckel schnellstens zu melden, damit rasche Abhilfe geschaffen werden kann.

Reparatur von defekten Sielabdeckungen