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Grundsteuerbescheid erhalten

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.

Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:

Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.

Finanzämter in Schleswig-Holstein

Rückrufservice zur Grundsteuer

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

BMF - Steuern

Ansprechpartner

Finanzamt Pinneberg - Grundsteuerreform

Friedrich-Ebert-Str. 30
25421 Pinneberg
Tel:04101 5472640 Fax:+49 4101 5472-680 E-Mail:poststelle(at)fa-pinneberg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr


Steuern und Abgaben

Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service | Grundstücke und Steuern

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:steuern.abgaben(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

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Mitarbeiter Steuern und Abgaben

Frau Großmann

Steuern und Abgaben

Kontakt herunterladen Etage: EG
Zimmer: 106A
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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