Bei den beschädigten Gehölzen handelt es sich um zwei im Frühjahr dieses Jahres als Ersatzpflanzungen gesetzte Bäume: ein Japanischer Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) und eine Esskastanie (Castanea sativa).
Nach eingehender Begutachtung durch den Fachbereich Öffentliche Flächen und Rücksprache mit verschiedenen Fachleuten kann eine sturmbedingte oder andere natürliche Ursache zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Es muss von einer vorsätzlichen Sachbeschädigung ausgegangen werden.
Der entstandene Sachschaden beläuft sich nach aktueller Schätzung auf mindestens 2.000 € und wird derzeit noch genau ermittelt. Die Schadenshöhe setzt sich aus den Kosten für den Erwerb der Jungbäume, den Material- und Arbeitskosten für Baumanbindungen, Düngung und die Pflanzung durch den Bauhof sowie dem Aufwand für mehrere notwendige Bewässerungsgänge zusammen.
Angesichts des erheblichen Schadens und des Vorsatzes wurde eine Anzeige bei der Polizei Wedel erstattet. Das Ziel ist die konsequente Verfolgung der Täter.
Die Stadtverwaltung bittet die Öffentlichkeit und insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner dringend um Mithilfe bei der Aufklärung des Falls. Da der Tatort nicht für Fahrzeuge zugänglich ist, sind die Täter zu Fuß tätig geworden.
Die Bevölkerung wird gebeten, ungewöhnliche Beobachtungen im Zeitraum vom 24. bis 26. Oktober 2025 im Bereich des Elbwanderwegs (Durchgangsweg Johann-Dietrich-Möller-Straße zum Wanderweg) an die Polizei Wedel oder den Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen zu melden.
(Stadt Wedel/Doris Brandt)