Die Stadt Wedel möchte daher nicht nur über den derzeitigen Baustatus informieren. Auch alle Antworten auf die in der Einwohnerversammlung am 19.03.2024 gestellten Fragen sind im nachfolgendem Frage-Antwort-Katalog nochmals aufgelistet und entsprechend aktualisiert worden. Das Protokoll mit weiteren Informationen kann dem Bürgerinformationssystem entnommen werden.
Insgesamt entstehen auf dem Areal an der Kreuzung Bahnhofstraße / Bei der Doppeleiche rund 2.400 m² Wohnfläche. Die Wohnungsgrößen reichen von 48 m² bis zu 142 m². Aufgeteilt sind die Wohneinheiten in siebzehn 2-Zimmer-Wohnungen, fünf 3-Zimmer-Wohnungen und acht 4-Zimmer-Wohnungen.
Im Erdgeschoss wird es bis zu drei Gewerbeflächen geben. In dem rund 1.050 m² großen Kellergeschoss werden 22 Stellplätze errichtet sowie Platz für die Gebäudetechnik und Kellerräume sein. Von den 30 Wohnungen werden 16 Wohnungen als sozial geförderter Wohnraum erstellt.
Trotz einiger Verzögerungen ist die Fertigstellung für die 2. Jahreshälfte 2026 geplant. „Die Baugrube und der Verbau sind bereits errichtet. Aktuell erfolgt die Herstellung der Bodenplatte des Kellergeschosses“, erklärt Kevin Hansen, der seit Ende vergangenen Jahres die S-Immobiliengesellschaft als angestellter Projektentwickler unterstützt.
Fragen und Antworten zum aktuellen Status:
In welcher Größenordnung wird die Tiefgarage gebaut werden?
Im Kellergeschoss werden 22 Stellplätze errichtet sowie Platz für Gebäudetechnik und Kellerräume sein. Aufgrund der erforderlichen Stellplatzanzahl und der hohen technischen Anforderungen wird das Untergeschoss nahezu das gesamte Grundstück umfassen.
Bleibt durch den Bau einer weißen Wanne der Grundwasserspiegel erhalten?
Unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung und des aktuellen Grundwasserspiegels ist diesbezüglich nicht mit negativen Auswirkungen zu rechnen.
Über welche Straßen erfolgt die An- und Abfahrt der LKWs und Baufahrzeuge?
In der Straße „Bei der Doppeleiche“ gegenüber der Bushaltestelle ist auf dem Fuß- und Radweg eine ständige Be- und Entladezone für LKWs eingerichtet.
Werden in dem Baugebiet Rammarbeiten durchgeführt, die womöglich benachbarte, z. T. sehr alte Gebäude schädigen könnten?
Für die potenziell gefährdeten Nachbargebäude wurde eine Beweissicherung
durchgeführt, um mögliche Beschädigungen identifizieren zu können. Im weiteren Bauverlauf sind keine Rammarbeiten vorgesehen, da dies für die gewählten Fundamente nicht notwendig ist.
Wie viele Parkplätze in der näheren Umgebung werden für die Öffentlichkeit gesperrt sein?
Es werden drei Parkplätze auf dem Seitenstreifen gegenüber der E-Ladestationen (Schneiderei) gesperrt werden.
Ist eine Zuweisung von reservierten Parkplätzen für die Gewerke z. B. auf dem VHS Gelände möglich?
In der Bauanfangsphase können die Fahrzeuge direkt auf dem Baugelände stehen, im weiteren Verlauf soll das Abstellen der Fahrzeuge in der Tiefgarage möglich sein.
Wo sind welche Ersatzfuß- und Radüberquerungen / Ampelanlagen vorgesehen?
Es sind temporäre Zebrastreifen in der Bahnhofstraße Höhe Waschsalon und in der Straße Tinsdaler Weg Höhe Am Lohhof für die Überquerung der Fußgänger aufgebracht.
Wird die Linksabbiegespur am Ende der Bahnhofstraße gesperrt? Wird das Abbiegen weiterhin erlaubt sein?
Die Linksabbiegerspur ist gesperrt, da hier der Fahrradweg ab Ampelbereich bis in Höhe Wäscherei eingerichtet worden ist. Das Linksabbiegen ist aber weiterhin über den verbleibenden Fahrstreifen möglich.
Wie wird der gegenläufige Radweg auf der Fahrbahn Bahnhofstraße absichert?
Der Fahrradweg wird für die Dauer der Baumaßnahme mit Schrankenzäunen von der Fahrbahn abgetrennt. Somit ist kein Einfahren von Fahrzeugen möglich.
Wird es nur noch einen Radweg direkt auf der Fahrbahn Tinsdaler Weg gen Osten geben?
Ja. Der Fahrradweg Richtung Westen ist für die Be- und Entladezone für LKWs abgesperrt. Fahrradfahrer müssen wie in der Hafenstraße bzw. im Tinsdaler Weg ab der Einmündung Am Lohhof auf der Fahrbahn fahren.
Wie wird im Rahmen des Bauablaufes gewährleistet, dass die Anwohner nicht zu Schaden kommen?
Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass im Vorwege in Absprache mit dem Straßenbaulastträger und der Absicherungsfirma alle Möglichkeiten eruiert wurden, um den bestmöglichsten Schutz bei allen Verkehrsteilnehmern sicher zu stellen. Darüber hinaus ist die Baustelle vollständig eingezäunt, um ein betreten unbefugter Personen zu verhindern.
Wie ist die Kreuzung nach Fertigstellung des Gebäudes und dem Umbau des Tinsdaler Weges geplant?
Die herkömmliche Kreuzung bleibt bestehen.
Kann die Stadt Wedel eine Unterbrechung des Baulärms durch eine Mittagsruhe einfordern?
Nein. Nach § 7 Abs. 1 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV – dürfen in Wohn- und anderen besonders schutzbedürftigen Gebieten Baumaschinen nur an Sonn und Feiertagen gar nicht und an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden. In den übrigen Zeiten ist Baulärm zugelassen.
Es gibt in Deutschland keine einheitlich geregelte Mittagsruhe. Da es sich hier um den innerstädtischen Kernbereich und nicht um ein Wohngebiet handelt, gilt nicht einmal die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Die Nachtruhe endet um 06.00 Uhr und beginnt um 22.00 Uhr. Lediglich der Sonntag ist auch hier geschützt, der Sonnabend ist ein Werktag und daher nicht geschützt.
Wird der letzte Baum noch gefällt?
Nach jetzigem Stand gehen wir nicht davon aus. Dies kann sich aber aufgrund der vielfältigen Vorschriften (insb. Brandschutz) noch ändern. Unabhängig hiervon werden wir für jeden gefällten Baum eine Ersatzpflanzung vorsehen.