Zuständigkeitsfinder

Ortsauswahl 22880 Wedel

Fleischgewinnung / Schlachtung: Zulassung

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Zulassung.

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Zulassung.

Ausnahmen bestehen für Hausschlachtungen.

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht).

Die Tätigkeit darf erst nach der Zulassung des Betriebes durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

Gemäß Landesverordnung über Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung fallen Gebühren (nach Aufwand) an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB),
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene,
  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs,
  • Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
  • Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung (Anlage) Tarifstelle 1.2.

LFGB

Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Verordnung (EG) Nr. 853/2004

Tier-LMHV

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren

Eine Liste der Veterinärämter in Schlesiwg-Holstein und weitere Informationen erhalten Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Vetrerinärämter in Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-2206 Fax:+49 4121 4502-92324 E-Mail:vetamt(at)kreis-pinneberg.de Web:www.kreis-pinneberg.de/Kreisverwaltung/Verwaltungsstruktur/Fachbereich+Ordnung/Fachdienst+Sicherheit+und+Verbraucherschutz/Veterin%C3%A4r_+und+Lebensmittelaufsicht.html

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag   8.30 -13.00 Uhr
Dienstag   8.30 -13.00 Uhr
Mittwoch   8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 -19.00 Uhr
Freitag   8.30 -13.00 Uhr


Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

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