Zuständigkeitsfinder
Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
Wurde die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde auf Antrag gestatten, den Betrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen.
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.
Regionale Hinweise
Die Aufnahme von Erlaubnisanträgen kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Es fallen derzeit Gebühren von 150,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Von der Gewerbeuntersagung zu unterscheiden ist die Betriebsuntersagung nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung (HwO).
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:+49 431 530550-0
Fax:+49 431 530550-99
E-Mail:info(at)ea-sh.de
Web:www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Gewerbeangelegenheiten
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:gewerbeamt(at)stadt.wedel.de
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Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten
Herr Andreas Langbehn
Gewerbeangelegenheiten
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Etage:
EG
Zimmer:
36
Tel:+49 4103 707-242
Fax:+49 4103 70788-242
E-Mail:a.langbehn(at)stadt.wedel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
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Donnerstag | 15.00 - 19.00 Uhr |
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Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
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