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Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
- Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf privaten Bestattungsplätzen beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
- Gewerbelegitimationskarte
- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-0
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel:+49 5323 9612-200
E-Mail:poststelle-hannover(at)lbeg.niedersachsen.de
Web:www.lbeg.niedersachsen.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
| Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.30 - 13.00 Uhr |
| Donnerstag | 15.00 - 18.00 Uhr |
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Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
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