Zuständigkeitsfinder

Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen

In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen oder Beschränkungen können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

  • Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
  • ärztliches Gutachten oder Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
  • § 25 Abs. 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
  • Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein,
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

§ 25 Abs. 3 FeV

Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 FeV

GebOSt

Auflagen und Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen in die Fahrerlaubnis eingetragen (Feld 12).
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-0 E-Mail:info.strassenverkehr(at)kreis-pinneberg.de Web:www.kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 19.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

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Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 -19.00 Uhr
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Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

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