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Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Keine
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:+49 431 530550-0
Fax:+49 431 530550-99
E-Mail:info(at)ea-sh.de
Web:www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
| Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.30 - 13.00 Uhr |
| Donnerstag | 15.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 13.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.00 -16.00 Uhr |
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| Freitag | 08.00 - 13.00 Uhr |
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