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Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.

Kurztext

  • Gehwegüberfahrten Herstellung
  • Gehwegüberfahrt dient der einfachen Erreichung eines Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
  • Der Bau einer Gehwegüberfahrt muss genehmigt werden.
  • Zuständig:
    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
  • Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Der Antrag wird geprüft.
  • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).

Voraussetzungen

Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

  • Antrag, sofern vorhanden
  • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)

Ansprechpartner

Fachdienst Bauaufsicht

Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:bauaufsicht(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
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Do. 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht

Frau Tabeah Gloria Wissuwa

Fachdienstleitung
Fachdienst Bauaufsicht

Kontakt herunterladen Zimmer: 227 Tel:+49 4103 707-372 Fax:+49 4103 707-88372 E-Mail:T.Wissuwa(at)stadt.wedel.de


Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel:0431 3830 Fax:0431 383-2754 E-Mail:gst(at)lbv-sh.landsh.de


Öffentliche Flächen

Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
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Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Mitarbeiter Öffentliche Flächen

Herr M. Schiemenz

Öffentliche Flächen

Kontakt herunterladen Zimmer: 211 Tel:+49 4103 707-350 Fax:+49 4103 70788-350 E-Mail:M.Schiemenz(at)stadt.wedel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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