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Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen

Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.

Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).

Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.

Keine

  • Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes - WHG),
  • Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

WHG

Landeswassergesetz

Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel:+49 431 988-0 Fax:+49 431 988-7239 E-Mail:schriftgutstelle(at)mekun.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Postanschrift:

24171 Kiel

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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