Zuständigkeitsfinder

Insolvenzbekanntmachung

Wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt, muss das Insolvenzgericht bestimmte Bekanntmachungen veröffentlichen.

Wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, hat das zuständige Insolvenzgericht von Gesetzes wegen bestimmte Bekanntmachungen zu veröffentlichen. So sind zum Beispiel die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Terminsbestimmungen öffentlich bekannt zu geben. Diese öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts werden länderübergreifend im Internet vorgenommen und können von jedermann eingesehen werden.

An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder Person ihren Wohnsitz hat.

Gerichtsverzeichnis

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Insolvenzordnung (InsO).

InsO

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Weitergehende Informationen können Sie auch auch beim zuständigen Insolvenzgericht erfragen.

Justizportal - Insovenzbekanntmachungen

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden

Ansprechpartner

Amtsgericht Pinneberg

Bahnhofstraße 17
25421 Pinneberg
Tel:+49 4101 503-0 Fax:+49 4101 503-262 E-Mail:verwaltung(at)ag-pinneberg.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LGITZEHOE/Landgerichtsbezirk/Amtsgerichte/Pinneberg/_documents/pinneberg.html

Postanschrift:

25401 Pinneberg


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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