Zuständigkeitsfinder
Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht ist die Rechtsaufsicht über Kommunen. Sie überprüft das rechtmäßige Handeln von Kommunen.
Aufgaben der Kommunalaufsicht sind, die Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise und Zweckverbände zu beraten und zu unterstützen sowie die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung in Selbstverwaltungsangelegenheiten zu gewährleisten.
Maßnahmen gegen die Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise oder Zweckverbände, die über eine Beratung hinausgehen, kann die Kommunalaufsicht nur bei eindeutigen Rechtsverstößen ergreifen.
In Fragen der Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns darf sie nicht tätig werden.
Die Kommunalaufsichtsbeschwerde ersetzt nicht den bundesrechtlich normierten gerichtlichen Rechtsschutz und dient nicht dazu, individuelle Interessen einzelner Bürgerinnen und Bürger gegen die Behörden durchzusetzen.
- An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, sofern es um Angelegenheiten
- der Kreise oder Städte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder
- bestimmter Zweckverbände geht.
- An die Landrätin/den Landrat, sofern es um Angelegenheiten
- in Städten mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder Gemeinden, Ämtern oder
- bestimmter Zweckverbände geht.
- §§ 120 ff. Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO,
- §§ 59 ff. Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung - KrO),
- § 19 Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO),
- § 20 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ).
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Sielbaustellen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
Ansprechpartner
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel:+49 431 988-0
Fax:+49 431 988-2833
E-Mail:poststelle(at)im.landsh.de
Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift:
Postfach
7125
24171
Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
Montag | 8.30 -13.00 Uhr |
Dienstag | 8.30 -13.00 Uhr |
Mittwoch | 8.30 -13.00 Uhr |
Donnerstag | 15.00 -19.00 Uhr |
Freitag | 8.30 -13.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel
Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300
Sie haben Anregungen, Ideen oder eine Beschwerde? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail: info(at)stadt.wedel.de