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Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.
Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:
- Kommunale Behörden
- Kirchenbehörden
- Notarinnen und Notare
- Landesärzte- und Landestierärztekammern
- Berufsständische Versorgungswerke
- Gesetzliche Krankenkassen
- Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Keine
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei.
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.
Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.
- Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil,
- § 119 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung.
Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.
Ansprechpartner
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Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
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22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-237
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:einwohnerservice(at)stadt.wedel.de
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Postanschrift:
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Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr
Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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