Zuständigkeitsfinder



Ortsauswahl 22880 Wedel

Nutzungsaufnahme anzeigen

Direkt online beantragen:

Wenn Sie mit der Nutzung einer baulichen Anlage beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie anzeigen, wenn Sie beginnen, eine bauliche Anlage zu nutzen.

Wenn Ihre bauliche Anlage verfahrensfrei ist, müssen Sie die Nutzungsaufnahme nicht anzeigen. Verfahrensfrei ist Ihre bauliche Anlage, wenn sie für den Bau, Umbau oder sonstige bauliche Änderungen grundsätzlich keine Genehmigung benötigen.

Kurztext

  • Bevorstehende Nutzung der baulichen Anlage muss mindestens zwei Wochen vor Nutzungsaufnahme angezeigt werden
  • Anlage darf erst genutzt werden, wenn:
    • Zufahrtswege, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs- sowie Gemeinschaftsanlagen sicher benutzbar sind
    • Feuerstätten, Verbrennungsmotoren oder Blockheizkraftwerke geprüft worden sind

Untere Bauaufsichtsbehörde

Reichen Sie die Anzeige elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars ein.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anzeige der Nutzungsaufnahme. Sofern die untere Bauaufsichtsbehörde oder andere Behörden nicht zur Gefahrenabwehr gegen das Vorhaben einschreiten, können Sie die Nutzung aufnehmen.

Voraussetzungen

Sie haben eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage errichtet oder verändert und möchten diese bald nutzen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor Beginn der Nutzung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Sofort nach Eingang der Unterlagen

  • Bestätigung beziehungsweise Bescheinigung, dass der Bau korrekt ausgeführt wurde und die Stabilität sowie Tragfähigkeit des Gebäudes gewährleistet ist
  • Bestätigung beziehungsweise Bescheinigung, dass der Bau die Anforderungen für den Brandschutz erfüllt
  • Formular zur Anzeige der Nutzungsaufnahme

Formular zur Anzeige der Nutzungsaufnahme

Was sollte ich noch wissen?

Sie dürfen die bauliche Anlage erst nutzen, wenn Zufahrtswege, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs- sowie Gemeinschaftsanlagen sicher benutzbar sind.

Sie dürfen Feuerstätten erst nutzen, wenn die Bezirksschornsteinfegerin oder der Bezirksschornsteinfeger ihre Sicherheit bestätigt hat. Das Gleiche gilt für Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerke.

Beachten Sie, dass die Nichtanzeige der Nutzungsaufnahme eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Ansprechpartner

Fachdienst Bauaufsicht

Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:bauaufsicht(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Di. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Do. 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht

Frau Britta Flieger

Fachdienst Bauaufsicht

Kontakt herunterladen Etage: II. OG
Zimmer: 229
Tel:+49 4103 707-355 Fax:+49 4103 70788-355 E-Mail:b.flieger(at)stadt.wedel.de

Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht

Frau S. Melis

Fachdienst Bauaufsicht

Kontakt herunterladen Etage: 2. OG
Zimmer: 230
Tel:+49 4103 707-356 Fax:+49 4103 70788-356 E-Mail:s.melis(at)stadt.wedel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Donnerstag   15.00 - 18.00 Uhr
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