Zuständigkeitsfinder
Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
Hersteller von bestimmten baulichen Anlagen müssen eine Typenprüfung beim Prüfamt für Standsicherheit beantragen.
Sollen prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, müssen die Standsicherheitsnachweise von der (gemäß Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO) zuständigen Stelle geprüft sein.
Der Hersteller dieser baulichen Anlagen muss dazu einen Prüfauftrag für eine Typenprüfung an die zuständige Stelle erteilen.
Typenprüfung anderer Bundesländer gelten auch im Geltungsbereich der LBO.
An das MIKWS Referat 54.
Die Geltungsdauer einer Typenprüfung ist befristet, sie soll nicht mehr als fünf Jahre betragen. Sie kann auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle, welche die Typenprüfung vorgenommen hat, verlängert werden. Die jeweilige Verlängerung darf höchstens fünf Jahre betragen.
Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand.
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
- Baustatik: Prüfingenieurin / Prüfingenieur - Anerkennung
- Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
- Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Abteilung Prüfamt für Standsicherheit
Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel:+49 431 901-2656
Fax:+49 431 901-742656
E-Mail:pruefamtfuerbaustatik(at)kiel.de
Web:www.kiel.de/rathaus/service/_organisationseinheit.php?id=223499736
Postanschrift:
Postfach
1152
24099
Kiel
Öffnungszeiten:
Nach telefonischer Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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