Zuständigkeitsfinder



Ortsauswahl 22880 Wedel

Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als drei Jahre unterbrochen haben.

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann um jeweils maximal drei Jahre verlängert werden.

Kurztext

  • Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht drei Jahre nach ihrer Erteilung mit dem Bau begonnen wurde oder die Bauarbeiten für mehr als drei Jahre unterbrochen wurden.
  • Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann eine Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für jeweils bis zu drei Jahren beantragt werden
  • Der schriftliche (formlose) Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung muss innerhalb der Geltungsdauer der Baugenehmigung eingereicht werden.
  • Die Verlängerung der Baugenehmigung kann wiederholt beantragt werden.

Untere Bauaufsichtsbehörde

Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits eine Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben erhalten.
  • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Geltungsdauer Ihrer bisherigen Baugenehmigung bei der zuständigen Stelle eingehen.

50 % der Gebühr des zu verlängernden Bescheides, höchstens 2000 Euro

Gebührenbildung

Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung von Anlagen erfordert eine rechtzeitige Antragstellung. Wenn Sie feststellen, dass Ihre ursprünglich erteilte Baugenehmigung für Ihre Anlage ausläuft oder die Bauarbeiten nicht innerhalb der festgelegten Frist abgeschlossen werden können, sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen. Andernfalls kann es zu einer Stilllegung oder Rücknahme der Genehmigung kommen, was zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen kann.

Es ist zu beachten, dass die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigte, jedoch begonnene Baumaßnahme eingestellt werden oder die Nutzung untersagt werden kann. Überdies kann die Beseitigung angeordnet werden.

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Ansprechpartner

Fachdienst Bauaufsicht

Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:bauaufsicht(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Di. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Do. 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht

Frau Britta Flieger

Fachdienst Bauaufsicht

Kontakt herunterladen Etage: II. OG
Zimmer: 229
Tel:+49 4103 707-355 Fax:+49 4103 70788-355 E-Mail:b.flieger(at)stadt.wedel.de

Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht

Frau S. Melis

Fachdienst Bauaufsicht

Kontakt herunterladen Etage: 2. OG
Zimmer: 230
Tel:+49 4103 707-356 Fax:+49 4103 70788-356 E-Mail:s.melis(at)stadt.wedel.de

Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht

Frau Tabeah Gloria Wissuwa

Fachdienstleitung
Fachdienst Bauaufsicht

Kontakt herunterladen Zimmer: 227 Tel:+49 4103 707-372 Fax:+49 4103 707-88372 E-Mail:T.Wissuwa(at)stadt.wedel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 18.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

Sie haben Anregungen, Ideen oder eine Beschwerde? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail: info(at)stadt.wedel.de